VdS-Lehrgang

Gefahrstoffbeauftragter

Arbeitsschutz (GefStoffV) / Brandschutz / Transport*

Gefährliche Stoffe können ernsthafte Schädigungen beim Menschen, in der Umwelt sowie an Anlagen und Gebäuden verursachen. Aus diesem Grund wurde die Eigenverantwortung der Arbeitgeber in der novellierten Gefahrstoffverordnung am 26.10.2010, zuletzt geändert durch Artikel 148 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S 626), deutlich verschärft.

So sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die mit der Arbeit verbundenen Gefahren zu erfassen und zu bewerten. Diese Aufgaben können nur fachkundige Personen, d. h. Gefahrstoffbeauftragte, übernehmen.

Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung und alle im Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen zu Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen, auch bei der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen.

In unserem dreitägigen Lehrgang werden den beauftragten Personen die Fachkunde vermittelt um die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und notwendige Maßnahmen festzulegen. Die Teilnehmenden lernen Struktur und Inhalt der Gefahrstoffverordnung kennen und erhalten praktische Hilfen für die Umsetzung der Verordnung in ihrem Betrieb.

25,3 Unterrichtseinheiten bzw. 19 Zeitstunden gemäß IDD

* Beinhaltet nicht das Aufgabengebiet von Gefahrgutbeauftragten nach § 3 Abs. 1 Nr. 14 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) i. V. m. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Zielgruppen

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzbeauftragte, aber auch Betriebsleitung und andere Verantwortliche aus allen Branchen, die mit der Prüfung und Umsetzung der Gefahrstoffvorschriften beauftragt sind oder anderweitig entsprechende Kenntnisse benötigen

Inhalt

  • Einführung und Überblick in das Deutsche und Europäische Gefahrstoffrecht
  • Innerbetriebliche Organisation
  • Eigenschaften von Gefahrstoffen
  • Gefährdungen und Aufnahmewege
  • Informationsermittlung, Einstufung und Kennzeichnung
  • Grenzwerte und Exposition
  • Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
  • Substitution nach TRGS 600
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Rangfolge und Auswahl der Schutzmaßnahmen
  • Anlagensicherheit und Explosionsschutz
  • Betriebsanweisungen und Unterweisungen mit Praxisbeispiel
  • Überblick zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Entsorgung und Transport von Gefahrstoffen
  • Lagerung, Anforderungen der TRGS 510
  • Störfälle und Unfälle
  • Gefahrstoffmanagement
  • Experimentalvortrag: Praktische Vorführung der Risiken von betrieblichen Gefahrstoffen zur Sensibilisierung für den Umfang der Gefährdungen

Beginn & Ende

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10.00 Uhr und endet am dritten Tag um ca. 16.30 Uhr.

Standorte & Termine

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