VdS-Course

Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen

Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.

Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.

Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer "Fachkraft für Feststellanlagen" mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.

Weiterbildung

Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

Content

  • Gesetzliche Grundlagen
    • Rettungs- und Fluchtwege nach der Musterbauordnung
    • Beispiele aus den Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen
    • Notausgänge
    • Feuerschutztüren in Brandwänden, Komplextrennwänden und
      F 90-Wänden
    • Rauchschutztüren in Fluren
    • Gesetzliche und normative Festlegungen an Brandschutztüren und -toren

  • Sicherungseinrichtungen an Türen
    • Fluchttürsteuerung
    • Verriegelungseinrichtungen, elektrisch und mechanisch

  • Bauartbedingte Funktionen von Brandschutztüren und -toren
    • Feuerschutz, Rauchschutz, Schallschutz, Einbruchschutz
    • Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen nach den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin
    • Begutachtung von Demonstrationsobjekten

  • Wartung von Brandschutztüren und -toren
    • Umfang der Wartung
    • Inspektion und Reparatur
    • Zeitlicher Abstand
    • Zulässige und unzulässige Arbeiten
    • Führen eines Wartungsbuches
    • Besondere Kriterien von 1- und 2-flügeligen Türen; Schiebetore und Rauchschutztüren

  • Richtlinien für Feststellanlagen
    • Projektierung/Abnahme/periodische Überwachung

Begin & end

Der Lehrgang beginnt um 8.30 Uhr und endet gegen 17.15 Uhr.

Locations & dates

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