Foto einer fliegenden Drohne, vorne im Anschnitt der Kopf eines Betrachters

Drohnen sind leicht verfügbar, kostengünstig in der Beschaffung und vielfach ohne besondere Vorkenntnisse einsetzbar. Gleichzeitig eröffnen sie ein breites Spektrum möglicher Bedrohungsszenarien. Sie können klassische Schutzmaßnahmen am Boden, den Perimeterschutz, überwinden und zur Ausspähung, Sabotage, Störung oder gezielten Verunsicherung eingesetzt werden.

Im militärischen Kontext haben unbemannte Luftfahrtsysteme die Einsatzführung grundlegend verändert und neue taktische Antworten erforderlich gemacht. Doch auch Unternehmen, Behörden und Organisationen müssen sich zunehmend mit Risiken aus dem bodennahen Luftraum auseinandersetzen. Der versuchte Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig/Halle, wiederholte Überflüge sensibler Einrichtungen und zahlreiche ungeklärte Sichtungen verdeutlichen die Bandbreite möglicher Lagen. Und: Jüngst verübte Anschläge auf die Energie- und insbesondere Netzinfrastruktur werden zu Nachahmungstaten führen, bei denen der Einsatz von Drohnen wahrscheinlich erscheint.

Ein technisches und organisatorisches Thema

Ungeachtet dessen muss eine Drohne nicht unmittelbar einen Angriff ausführen, um erhebliche Auswirkungen zu verursachen. Bereits eine unklare Sichtung über einem Werks- oder Betriebsgelände kann Sicherheitsprozesse auslösen, Mitarbeitende verunsichern und betriebliche Abläufe empfindlich beeinträchtigen. Drohnenvorfälle sind daher nicht allein ein technisches Sicherheitsthema, sondern berühren auch Krisenmanagement, Business Continuity, Kommunikation und organisatorische Resilienz.

Wann macht die Abwehr der Drohne Sinn?

An besonders sensiblen Einrichtungen kann die Abwehr von Drohnen sinnvoll und erforderlich sein. Doch „Counter-UAS“, die Erkennung, Identifizierung und Bewertung nicht kooperativer oder unberechtigter Drohnen, stößt derzeit noch an rechtliche Grenzen aktiver Abwehrmaßnahmen. Hinzu kommt eine ausgeprägte Kostenasymmetrie: Ein vergleichsweise preiswertes Tatmittel kann aufseiten der betroffenen Organisation erhebliche Investitionen in wirksame, Sensor übergreifende Detektionsmöglichkeiten erfordern. Schutzmaßnahmen müssen deshalb risikobasiert, verhältnismäßig und auf die tatsächliche Schutzbedürftigkeit von Standorten und Prozessen ausgerichtet werden.

Ein wirksamer Schutz beginnt daher nicht erst mit der Abwehr eines Flugobjekts.

Erforderlich ist vielmehr ein organisationsübergreifendes Drohnenschutzkonzept, das technische, organisatorische, personelle und bauliche Maßnahmen miteinander verbindet. Dazu gehören unter anderem eine standortbezogene Risikoanalyse, klar definierte Melde- und Entscheidungswege, vorbereitete Sofortmaßnahmen, die Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden sowie die Einbindung in bestehende Sicherheits-, Krisen- und Business-Continuity-Strukturen.

Das Bedrohungspotenzial wird weiter steigen 

Das Potenzial von Drohnen als Tatmittel ist bei weitem nicht ausgeschöpft und es ist mit einer zunehmenden Proliferation in neue Tätergruppen zu rechnen. Die Durchdringung wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen – sowohl im Bereich politisch und religiös motivierter Extremisten und Terroristen als auch durch kriminelle Strukturen und Einzeltäter.

Nicht nur Betreiber Kritischer Infrastrukturen sollten sich deshalb im Rahmen eines All-Gefahren-Ansatzes mit entsprechenden Risiken befassen. Für Unternehmen, Behörden und Organisationen stellen sich insbesondere folgende Fragen:

  • Welche Standorte, Prozesse und Funktionen sind gegenüber Drohneneinwirkungen besonders vulnerabel?

  • Welche Szenarien sind plausibel und welche Auswirkungen könnten sie haben?

  • Mit welchen präventiven Maßnahmen lassen sich die Risiken reduzieren?

  • Welche Melde-, Bewertungs- und Entscheidungsprozesse greifen bei einer Drohnensichtung?

  • Wer übernimmt im Ereignisfall welche Verantwortung?

  • Wann und wie werden Polizei, Sicherheitsbehörden oder andere externe Stellen eingebunden?

  • Welche Abwehrmaßnahmen sind sinnvoll, wirtschaftlich und rechtlich zulässig?

Inhalte des Seminars

Der neue VdS-Lehrgang „Sicherheitsrisiko Drohne“ vermittelt einen strukturierten und praxisorientierten Überblick über Bedrohungslagen durch Drohnen. Behandelt werden insbesondere:

  • Akteure, Motive, Bedrohungspotenziale und typische Vorgehensweisen

  • Einordnung von Drohnenvorfällen im Kontext hybrider Bedrohungen

  • Szenarien, Interessen und mögliche Auswirkungen auf Unternehmen und Organisationen

  • Grundlagen einer standort- und prozessbezogenen Risikoanalyse

  • Counter-UAS: Möglichkeiten und Grenzen von Detektion, Identifizierung und Abwehr

  • Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen

  • Aufbau eines ganzheitlichen Drohnenschutzkonzepts

  • Melde-, Eskalations- und Entscheidungswege bei Drohnensichtungen

  • Sofortmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Ereignisfall

  • Einbindung in Sicherheitsmanagement, Krisenmanagement und Business Continuity

Was Seminarteilnehmer und -teilnehmerinnen erwarten können

Nach dem Seminar können die Teilnehmenden:

  • Bedrohungsszenarien differenzierter einordnen

  • besonders gefährdete Standorte, Prozesse und Funktionen in ihrer Organisation identifizieren

  • Möglichkeiten und Grenzen technischer Counter-UAS-Lösungen bewerten

  • rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen bei der Maßnahmenplanung berücksichtigen

  • bestehende Melde-, Eskalations- und Entscheidungsprozesse auf ihre Praxistauglichkeit überprüfen

  • konkrete Ansatzpunkte für Sofortmaßnahmen und ein organisationsbezogenes Drohnenschutzkonzept ableiten

  • den internen Abstimmungsbedarf zwischen Unternehmenssicherheit, Werkschutz, BCM, Krisenmanagement, Technik, Recht und Kommunikation erkennen und

  • Investitionsentscheidungen risikobasiert vorbereiten und gegenüber internen Entscheidungsträgern nachvollziehbar begründen.

Das Seminar wird bewusst als Präsenzveranstaltung angeboten. Aktuelle Entwicklungen, konkrete Praxisbeispiele und die gemeinsame Diskussion unterschiedlicher Szenarien sorgen dafür, dass die Inhalte nicht abstrakt bleiben. Die Teilnehmenden erhalten Orientierung für die Bewertung der eigenen Ausgangslage und konkrete Impulse für die Weiterentwicklung ihrer Sicherheits- und Reaktionsstrukturen.

Für wen ist der Lehrgang gedacht?

Das Seminar richtet sich insbesondere an Verantwortliche aus Unternehmenssicherheit, Werkschutz, Krisenmanagement, Business Continuity, Facility Management, Risikomanagement und Compliance sowie an Betreiber sensibler Standorte und Kritischer Infrastrukturen.

 

 

Über den Autor und Referenten Torsten Hiermann

Torsten Hiermann unterstützt mit der auf Krisenmanagement spezialisierten Beratungskanzlei CriseConsult Unternehmen, Behörden und Regierungsinstitutionen. Außerhalb der Beraterperspektive bringt er langjährige Erfahrungen als Mitglied und Leiter in verschiedenen Einsatz- und Krisenstäben sowie als Sicherheitsberater mit. Frühere Dozententätigkeiten für die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz, ein Lehrauftrag an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und seine Verwendung als Offizier der Bundeswehr bilden zusätzliche Eckpfeiler des beruflichen Werdegangs.

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