VdS-Lehrgang

Sprinklerwart
Befähigte Person für die Überprüfung von Sprinkleranlagen

Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser Verantwortung resultierenden Aufgaben können an befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte „Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden. Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Zielgruppen

Personen, die mit der Betreuung und Kontrolle von Wasserlösch- und insbesondere Sprinkleranlagen beauftragt sind

Anerkennung

Zusätzlich zur VdS-Teilnahmebescheinigung wird ein Attest der CFPA Europe ausgestellt.

Hinweise

Der Sprinklerwart sollte mindestens über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf, oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf verfügen.

Inhalt

  • Grundlagen, Privatrechtliche und gesetzliche Bestimmungen
  • Arten von Wasserlöschanlagen
  • Aufbau und Funktionsweise
  • Bauteile von Wasserlöschanlagen
  • Betrieb von Sprinkleranlagen
  • Erhalt der Betriebsbereitschaft und die Aufgaben des Sprinklerwärters
  • Probleme durch Alterungsprozesse bei Sprinkleranlagen
  • Grenzen der Einsatzmöglichkeiten von Sprinkleranlagen
  • Praktischer Teil: Besichtigung einer Sprinkleranlage mit Erläuterungen zur Arbeit des Sprinklerwärters
  • Schriftliche Prüfung

Beginn & Ende

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10:00 Uhr und endet am zweiten Tag gegen 16:30 Uhr.

Termin in Hamburg

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