Brandschutzhelfer
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt vor, dass der Arbeitgeber Beschäftigte benennt, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Wie viele Personen das sind und wie sie ausgebildet und ausgestattet werden müssen, hängt von der Anzahl der Beschäftigten und von Art und Umfang der im Unternehmen bestehenden Gefahren ab.
Darauf aufbauend wird die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern beziehungsweise Brandschutzhelferinnen unter anderem in der ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten, Maßnahmen gegen Brände) sowie durch die Berufsgenossenschaft in der DGUV Information 205-023 definiert.
Evakuierungshelfer / Räumungsbeauftragte
Ebenso wie die Brandschutzhelfer, unterstützen auch Evakuierungshelfer bzw. Räumungsbeauftragte die Brandschutzbeauftragten bei Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes. Sie begleiten im Notfall die geordnete und sichere Räumung oder Evakuierung von Gebäuden/Gebäudeteilen.
Hochwertige Schulungen im VdS-Bildungszentrum
Eine gute Vorbereitung in Sachen Brandschutz und Räumung oder Evakuierung kann im Ernstfall entscheidend sein. Im VdS-Bildungszentrum finden Sie erstklassige Schulungen für die verschiedenen Rollen. Alle Ausbildungen können hervorragend als Firmenseminare durchgeführt werden.