VdS-Lehrgang
Temporäre Versammlungsstätten
Oft werden Veranstaltungen in Gebäuden und Räumen durchgeführt, die für eine solche Nutzung nicht vorgesehen und genehmigt sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Partys, Abschlussbälle, Tage der offenen Tür, Jubiläumsveranstaltungen. Auch bei Open-Air-Veranstaltungen kann es sich um Versammlungsstätten handeln.
Für einen rechtskonformen Betrieb ist in der Regel eine bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung erforderlich und häufig gelten diese dann als Versammlungsstätten. Die Teilnehmenden wissen nach dem Seminar, welche Anzeigen und Genehmigungen für temporäre Versammlungsstätten notwendig sind, wann eine Veranstaltungsstätte eine Versammlungsstätte ist, wie ein Nutzungsänderungsverfahren abläuft, welche Unterlagen erforderlich sind und wer diese einreichen darf.
8 Unterrichtseinheiten bzw. 6 Zeitstunden gemäß IDD
Zielgruppen
Veranstalter, Behörden, Entwurfsverfasser, Ersteller von Brandschutz- und Sicherheitskonzepten und andere Interessierte. Formale Voraussetzungen für die Teilnahme bestehen nicht.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen zu Versammlungsstätten und Veranstaltungen
- Unterschiede von Anzeigen und Genehmigungen
- Ablauf eines Nutzungsänderungsverfahrens, Beteiligte, Bauvorlagen
- Anwendungsbereich und Begriffe der VStättVO/SBauVO – Teil1
- Wesentliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
- Anforderungen aus angrenzenden Rechtsquellen
Beginn & Ende
Die Veranstaltung beginnt um 9:00 Uhr und endet gegen ca. 17:00 Uhr.
Termin in Köln
Firmenseminar
Gerne führen wir Seminare auch exklusiv für Sie durch - das können sowohl Lehrgänge sein, die in unserem Programm stehen, als auch speziell auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Veranstaltungen.