VdS-Lehrgang

Temporäre Versammlungsstätten

Oft werden Veranstaltungen in Gebäuden und Räumen durchgeführt, die für eine solche Nutzung nicht  vorgesehen und genehmigt sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Partys, Abschlussbälle, Tage der  offenen Tür, Jubiläumsveranstaltungen. Auch bei Open-Air-Veranstaltungen kann es sich um  Versammlungsstätten handeln.

Für einen rechtskonformen Betrieb ist in der Regel eine  bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung erforderlich und häufig gelten diese dann als  Versammlungsstätten. Die Teilnehmenden wissen nach dem Seminar, welche Anzeigen und Genehmigungen für temporäre  Versammlungsstätten notwendig sind, wann eine Veranstaltungsstätte eine Versammlungsstätte ist, wie ein  Nutzungsänderungsverfahren abläuft, welche Unterlagen erforderlich sind und wer diese einreichen darf.

8 Unterrichtseinheiten bzw. 6 Zeitstunden gemäß IDD

Zielgruppen

Veranstalter, Behörden, Entwurfsverfasser, Ersteller von Brandschutz- und Sicherheitskonzepten und andere Interessierte. Formale Voraussetzungen für die Teilnahme bestehen nicht.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen zu Versammlungsstätten und Veranstaltungen
  • Unterschiede von Anzeigen und Genehmigungen
  • Ablauf eines Nutzungsänderungsverfahrens, Beteiligte, Bauvorlagen
  • Anwendungsbereich und Begriffe der VStättVO/SBauVO – Teil1
  • Wesentliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
  • Anforderungen aus angrenzenden Rechtsquellen

Beginn & Ende

Die Veranstaltung beginnt um 9:00 Uhr und endet gegen ca. 17:00 Uhr.

Termin in Köln

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Firmenseminar

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Ansprechpartner

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