VdS-Lehrgang

Brandschutz in Versammlungsstätten

Nach der Muster-Versammlungsstättenverordnung müssen „Verantwortliche für Veranstaltungstechnik“ sowohl die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen als auch den Brandschutz während des Betriebs gewährleisten.

Ziel dieses Lehrgangs ist, die Pflichten- und Verantwortungsbereiche anhand der wesentlichen Rechtsgrundlagen für Versammlungsstätten aufzuzeigen. Die Teilnehmenden lernen mögliche Gefahren, z. B. durch mobile Veranstaltungstechnik, Höhenarbeitsplätze, Pyrotechnik oder Publikumsströme, richtig einzuschätzen und ihre Risiken vorzubeugen. Sie erhalten außerdem praktische Hinweise für die Erstellung individueller Sicherheitskonzepte.

20 Unterrichtseinheiten bzw. 15 Zeitstunden gemäß IDD

Zielgruppen

Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte, Meister:innen und Ingenieur:innen für Veranstaltungstechnik sowie Eventmanager:innen der Theater-, Kongress-, Medien-, Freizeit-, Ausstellungs- und Veranstaltungsbranche

Hinweise

Kombipreis bei Teilnahme an dieser Veranstaltung und Eventsafety 1370 € (ab 01.01.25 1380 €) zzgl. MwSt.

Inhalt

  • Rechtsgrundlagen für Versammlungsstätten
    • Arbeitsschutzgesetz, M-VStättV, Berufsgenossenschaftliche Regelungen
    • Verantwortlichkeiten 
  • Veranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten
    • Orientierungshilfen, Verkehrs- und Crowdmanagement
  • Umsetzung in der Praxis – Fallbeispiele
    • Schadenbeispiele, Individuelle Sicherheits- und Brandschutzkonzepte
  • Baulicher Brandschutz
    • Brandabschnitte und Abschottungen, Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrflächen
  • Besichtigung von Brandschutzdemonstrationsanlagen
  • Anlagentechnischer Brandschutz
    • BMA, RWA, Feuerlöschanlagen, Alarmierungseinrichtungen
  • Organisatorischer Brandschutz
    • Brandschutzordnungen und Pläne
    • Feuergefährliche Arbeiten, Offenes Feuer, pyrotechnische Gegenstände
    • Evakuierung, Räumung
  • Abwehrender Brandschutz
    • Feuerwehrtechnik, -taktik
    • Notfallplanung, Rettungsdienst
    • Behördliche Genehmigung von (Groß-)Veranstaltungen

Beginn & Ende

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 9:30 Uhr und endet am zweiten Tag um 16:45 Uhr.

Termin in Köln

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