Interview mit André Schweda zur Rolle von Brandschutzbeauftragten (BSB)

23.4.2026

Wer braucht BSB, was gehört zu ihren Aufgaben, wie sieht die Ausbildung aus, lassen sich Tätigkeiten auslagern, wie verändert sich diese Funktion durch aktuelle Entwicklungen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet VdS-Experte André Schweda im ausführlichen Interview.

Welche Unternehmen brauchen BSB

Frage: Herr Schweda, wann braucht ein Unternehmen überhaupt einen Brandschutzbeauftragten?

André Schweda: Unter anderem verlangen verschiedene Sonderbauvorschriften die Bestellung von Brandschutzbeauftragten – zum Beispiel in Industriegebäuden ab 5.000 m² Grundfläche, in Verkaufsstätten ab 2.000 m² und in Hochhäusern grundsätzlich. Er wird darüber hinaus auch dann benötigt, wenn er explizit im Brandschutzkonzept gefordert ist.

Auch kann der Versicherer einen Brandschutzbeauftragten fordern, etwa bei holzverarbeitenden Betrieben oder Recyclingunternehmen. Zudem wünschen die Unternehmer selbst sich häufig zusätzliche Sicherheit, um Sachwertschutz und Ausfallsicherheit zu gewährleisten oder einfach aufgrund eines hohen Verantwortungsbewusstseins. Der Wunsch kann auch von wichtigen Geschäftspartnern kommen: Zum Beispiel fordern die Auftraggeber von Zulieferbetrieben in der Automobilindustrie häufig, dass sie einen Brandschutzbeauftragten haben.

Frage: Viele Betriebe sind erleichtert, wenn kein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben ist. Reicht das als Entwarnung?

André Schweda: Nein, denn dann wird häufig angenommen, man müsse sich nicht um den Brandschutz kümmern – und das ist grundfalsch. Auch ohne Brandschutzbeauftragten muss der Brandschutz im Unternehmen organisiert sein. Grundsätzlich ist das Aufgabe des Unternehmers, unabhängig davon, wie klein der Betrieb ist.

Rolle und Zuständigkeiten von BSB im Unternehmen

Frage: Brandschutzbeauftragte beraten die Unternehmensleitung. Was heißt das in der Praxis?

André Schweda: Der Brandschutzbeauftragte hat – ähnlich wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit – eine beratende Funktion und bildet eine Stabsstelle. Er hat in der Regel keine Budgetverantwortung und keine Weisungsbefugnis; die Verantwortung verbleibt beim Unternehmer. Der Brandschutzbeauftragte gibt Hinweise und empfiehlt Maßnahmen – ob diese umgesetzt werden, entscheidet die Unternehmensleitung.

 

Frage: Wie sieht es mit Haftung aus: Steht der Brandschutzbeauftragte „mit einem Fuß im Gefängnis“?

André Schweda: Diese Sorge ist verbreitet, aber in der Regel unbegründet. Denn es gibt für Arbeitnehmer eine Haftungsprivilegierung: Ein Brandschutzbeauftragter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein Jurist hat mir einmal gesagt: Das Gegenteil von fahrlässig ist sorgfältig! Wer sorgfältig arbeitet, sich regelmäßig fortbildet und seine Hinweise sauber dokumentiert, minimiert sein Risiko.
Bei externen Brandschutzbeauftragten sieht die Sache anders aus: Hier sollte man sich vor Tätigkeitsbeginn um exakte Regelungen im Dienstvertrag und eine Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe kümmern.

 

Frage: Es gibt unzählige Vorschriften. Muss man die alle im Kopf haben?

André Schweda: Nein – und das wäre auch unrealistisch. Wichtig ist, dass es technische Regeln gibt, auf die man zurückgreifen kann: Gesetzestexte, Veröffentlichungen der Berufsgenossenschaften (DGUV) und Richtlinien anderer Institutionen. Die meisten VdS-Richtlinien sind übrigens gratis herunterladbar.

Teilnehmende der VdS-Ausbildung „Brandschutzbeauftragter“ erhalten zusätzlich Zugriff auf eine E‑Learning-Plattform mit einer Vorschriften- und Informationssammlung, den Lehrgangsunterlagen und Vortragsfolien sowie einem Selbstlernmodul zum baulichen Brandschutz. 

Wer kann BSB werden

Frage: Wer kann Brandschutzbeauftragter werden – und was sollte man dafür mitbringen?

André Schweda: Erforderlich sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, technisches Grundverständnis und hohe Zuverlässigkeit. Außerdem sollte man die Abläufe im eigenen Betrieb gut kennen. Sehr wichtig ist eine ausreichende Kommunikationsstärke – mündlich wie schriftlich. Denn zum Alltag gehören der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten, Versicherungen und Behörden sowie die Auseinandersetzung mit Vorschriften und Gesetzen.

 

Frage: Das klingt anspruchsvoll. Warum ist die Aufgabe trotzdem reizvoll?

André Schweda: Man hat ein ausgesprochen interessantes Aufgabenfeld und gewinnt ein anderes Standing im Betrieb, wenn man diese Stabsstelle innehat. Was mich besonders fasziniert: Vom erworbenen Brandschutzwissen profitiert man sowohl beruflich als auch privat so gut wie jeden Tag. Brandschutz ist in allen gesellschaftlichen Bereichen und Lebenslagen wichtig. Wenn zum Beispiel in den Nachrichten über Brände berichtet wird, habe ich direkt eine Vorstellung, welche Umstände dabei eine Rolle gespielt haben könnten. Auch nach vielen Jahren kann man aus eigenem Antrieb und Interesse Neues hinzulernen – das geht mir bis heute so. 

Die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten

Frage: Was lernt man in der Ausbildung?

André Schweda: Brandschutzbeauftragte sind Generalisten, sie bringen die verschiedenen Aspekte im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz zusammen. Die Ausbildung vermittelt deshalb neben einem soliden Grundwissen vor allem ein Verständnis für das Zusammenspiel der Einzelteile. Ein Beispiel: Wenn Betriebsbereiche mit einer guten Sprinkleranlage geschützt sind, aber Feuerschutzabschlüsse nach Dienstschluss nicht geschlossenen werden oder nicht funktionieren, bringt das nicht viel. In einer guten BSB-Ausbildung vermitteln unterschiedliche Spezialisten und Spezialistinnen Wissen aus ihren jeweiligen Fachbereichen. So gewinnen die Teilnehmenden einen fundierten, sehr praxisnahen Überblick.

Über die Konditionen

Frage: Wird die Arbeit interner Brandschutzbeauftragter vergütet?

André Schweda: Das hängt davon ab, unter welchen Voraussetzungen jemand im Betrieb tätig ist. Wenn jemand beispielsweise als Hauptaufgabe sowohl die Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch den Brandschutzbeauftragten übernimmt, ist diese Funktion meist bereits in der Stelle berücksichtigt und vertraglich geregelt.

Übernehmen Mitarbeitende die Funktion zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit, können sie – mit etwas Verhandlungsgeschick – eine zusätzliche Vergütung vereinbaren. Erfahrungswerte zeigen, dass diese oft zwischen etwa 100 und 150 Euro brutto im Monat liegt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht.

Im öffentlichen Dienst ist es oft so geregelt, dass mit der Übernahme zusätzlicher Funktionen auch eine höhere Eingruppierung verbunden ist.

 

Frage: Wie viel Zeit muss ein Brandschutzbeauftragter für die Aufgabe einplanen?

André Schweda: Das lässt sich nicht pauschal beziffern. Es hängt davon ab, welche der 26 möglichen Tätigkeiten aus dem Richtlinienwerk übertragen werden. Wer selbst Schulungen durchführt, Brandschutzhelfer ausbildet oder Flucht- und Rettungspläne prüft, hat natürlich einen höheren Zeitbedarf. Und wenn das Unternehmen in einem desolaten Grundzustand ist, steigt der Aufwand deutlich.  

Interne, externe, mehrere BSB?

Frage: Interner oder externer Brandschutzbeauftragter: Was ist aus Ihrer Sicht der Regelfall?

André Schweda: Der Großteil der Brandschutzbeauftragten, die wir ausbilden, sind Personen, die im Unternehmen angestellt sind und somit als interne Brandschutzbeauftragte tätig sind. Externe Brandschutzbeauftragte können eine gute Möglichkeit sein – zum Beispiel bei eher überschaubaren Sachverhalten oder zur Überbrückung von kurzzeitigen Personalengpässen. Allerdings ist das auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit: Externe rechnen in der Regel ab 90 oder 100 Euro pro Stunde ab.

 

Frage: Welche Aufgaben lassen sich auslagern – und welche eher nicht?

André Schweda: Tätigkeiten wie die turnusmäßige Überprüfung und Anpassung von Feuerwehrplänen sowie von Flucht- und Rettungsplänen werden häufig komplett ausgelagert. Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten beschränkt sich in diesen Fällen darauf, einen Aktualisierungsbedarf zu melden. Teilweise wird auch die Schulung und Ausbildung von Mitarbeitenden durch Dienstleister übernommen.

Was sich allerdings schwer auslagern lässt, ist die regelmäßige Kontrolle im laufenden Betrieb: das Überwachen von Brandschutzmaßnahmen, das Melden von Mängeln, Vorschläge zur Mängelbeseitigung und das Nachhalten der Umsetzung. Hier ist die Präsenz vor Ort ein großer Vorteil. Allgemein lässt sich sagen: Je störanfälliger und komplexer ein Betrieb ist, desto eher benötigt er eigene Brandschutzbeauftragte.

Frage: Sie sagen: Der Brandschutzbeauftragte sollte idealerweise im Betrieb vor Ort sein. Warum?

André Schweda: Weil sonst zwangsläufig Lücken entstehen. Ein externer Brandschutzbeauftragter ist vielleicht ein- bis viermal im Jahr vor Ort und kann nur punktuell beobachten. Viele Prozesse im organisatorischen Brandschutz finden aber kontinuierlich statt – Mängel müssen zeitnah erkannt und nachverfolgt werden.

Frage: Manche Unternehmen haben mehrere Brandschutzbeauftragte. Wann ist das nötig oder sinnvoll?

André Schweda: Das muss die Gefährdungsbeurteilung ergeben. Manche Betriebe kommen gut damit klar, wenn eine Person mal ausfällt. Andere schaffen bewusst Redundanzen – etwa, um bei Urlaub, Krankheit oder Kündigung nicht bei null zu starten. Es gibt aber auch Negativbeispiele. Ich hatte mal den Fall, dass ein Konzern mit130 Niederlassungen eine einzelne Person neben ihrer Tätigkeit als Logistikleiter zum Brandschutzbeauftragten machen wollte. Das ist praktisch unmöglich. Bei dieser Unternehmensgröße braucht es mehrere Vollzeitkräfte, regional verteilt. 

Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern

Frage: Stichwort Gefährdungsbeurteilung: Wie wird der Brandschutz praxisnah eingebunden?

André Schweda: Im Prinzip funktioniert die Gefährdungsbeurteilung wie ein Managementkreislauf, in dem alle Stufen immer wieder durchlaufen werden. Zunächst werden mögliche Brandgefahren identifiziert. Anschließend bewertet man Risiko und Schadenpotenzial und legt, sofern gefährdende Umstände nicht vermieden werden können, geeignete Schutzmaßnahmen fest – also technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen.

Wichtig ist außerdem ein klarer Bezug zu den konkreten Arbeitsplätzen und Prozessen im Betrieb. Bereiche mit hoher Brandlast oder Lager mit entzündlichen Stoffen sollten beispielsweise besonders berücksichtigt werden.

Entscheidend sind zudem eine gute Dokumentation (besonders wichtig im Schadenfall!), die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen und die Einbindung der Mitarbeitenden, die im Alltag oft wichtige Hinweise auf potenzielle Gefahren geben.

 

Frage: Welche Rolle spielt die Kommunikation mit Versicherern und Behörden?

André Schweda: Da gibt es verschiedene Berührungspunkte. Häufig geht es um sicherheitsrelevante Begehungen – etwa Risikobegehungen des Versicherers oder Brandverhütungsschauen der Feuerwehren. Diese Termine sollten fachkundig begleitet werden. Außerdem müssen Feststellungen umgesetzt und gegebenenfalls zurückgemeldet werden. Und ich empfehle auch, Versicherer proaktiv einzubeziehen – gerade bei Neubauprojekten, wo die Erfahrung der Versicherer aus vielen Betrieben sehr wertvoll ist.

 

Frage: Wie arbeiten Brandschutzbeauftragten mit Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen?

André Schweda: Die Zusammenarbeit ist auf jeden Fall eng. Bis 2014 war es sogar so, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit ohne zusätzliche Ausbildung auch als Brandschutzbeauftragter bestellt werden durfte. Man hat dann aber festgestellt, dass man dort Spezialwissen braucht. Aus einer Funktion sind also zwei geworden. Daran sieht man, wie eng die beiden Themenfelder zusammenhängen.

Beide Funktionen beschäftigen sich mit unterschiedlichen Aspekten der Arbeitssicherheit und sind in der Praxis eng miteinander verzahnt. Es gibt viele Schnittstellen – etwa bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, der Auswahl von Arbeitsmitteln, beim Umgang mit Gefahrstoffen oder bei Notfall‑ und Evakuierungskonzepten. Ein regelmäßiger Austausch zwischen beiden Funktionen ist daher sehr wichtig.

Typische Erfahrungen als BSB

Frage: Gibt es interessante Geschichten, die Ihnen in der Praxis begegnet sind?

André Schweda: Ja, da gab es einige. Ein Beispiel aus einem Hotelhochhaus: Die Sprinkleranlage war in der Küche so installiert, dass im Brandfall Löschwasser in eine Fritteuse hätte spritzen können – mit Gefahr einer Fettexplosion. Das ist typisch: Jedes Gewerk hatte seine Aufgaben ordentlich erledigt, doch mögliche Wechselwirkungen waren nicht bedacht worden. Im Arbeitsalltag fehlt einfach oft das Bewusstsein für potenzielle Brandschutzrisiken.

 

Frage: Welche Fehler im organisatorischen Brandschutz kommen in Betrieben besonders oft vor?

André Schweda: Fehlende oder veraltete Gefährdungsbeurteilungen und unklare Zuständigkeiten im Betrieb gibt es häufig. Ein weiteres Problem sind veraltete oder mangelhafte Brandschutzordnungen.

Ich habe zum Beispiel Brandschutzordnungen gesehen, in denen nach wie vor für den Brand von Fritteusen oder für Personenbrände Löschdecken empfohlen werden. Dabei rät u.a. die DGUV seit vielen Jahren eindeutig davon ab, Löschdecken einzusetzen, wenn es Alternativen gibt. Denn die Eigengefährdung ist recht hoch, weil man nah an den Brandherd herankommen muss, um die Decke darüberzubreiten. Feuerlöscher hingegen haben eine Wurfweite von in der Regel wenigstens fünf Metern.

Auch Planungen, Vorbereitungen und Übungen für den Fall einer notwendig werdenden Räumung sind oft unzureichend.

Weitere organisatorische Themen wie zugestellte Flucht‑ und Rettungswege oder unsachgemäße Lagerung spielen ebenfalls immer wieder eine Rolle. Zum Beispiel werden Flucht- und Rettungswege zugestellt, es werden Materialien in zu großer Menge gelagert oder die Lagerhöhen werden überschritten. 

Ausblick: BSB heute und morgen

Frage: Welche Themen beschäftigen Brandschutzbeauftragte aktuell besonders?

André Schweda: Immer wieder Haftungsfragen. Und zunehmend auch neue Gefährdungen, zum Beispiel der Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus – ein Feld, das gerade stark im Wandel ist.

 

Frage: In Unternehmen wird zunehmend mit KI gearbeitet. Was bedeutet das für Brandschutzbeauftragte?

André Schweda: Zurzeit wird viel über dieses Thema diskutiert, es gibt aber noch wenige Erfahrungswerte. Häufig übersteigt es auch die Kompetenzen von Brandschutzbeauftragten, sich intensiv mit KI-Lösungen auseinanderzusetzen. Hier ist zunächst die Unternehmensleitung gefragt.

Natürlich gibt es in einigen Bereichen bereits Anwendungen, etwa Kamerasysteme, die mithilfe künstlicher Intelligenz Rauch oder ungewöhnliche Wärmeentwicklungen erkennen können – beispielsweise in der Recyclingwirtschaft oder bei der Lagerung von Schüttgütern.

 

Frage: Sie arbeiten auch an der Weiterentwicklung der Richtlinie zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten in entsprechenden Gremien mit. Gibt es da etwas Neues?

André Schweda: Wir haben uns Ende 2025 noch einmal zusammengesetzt, weil man festgestellt hat, dass auf dem deutschen Markt jede Menge Anbieter unterwegs sind, die Inhalte der Richtlinie nicht zuverlässig umsetzen. Es gibt qualitativ sehr große Unterschiede und auch ein Vielzahl an Ausbildungsangeboten, die zwar mit der Umsetzung des Ausbildungsrichtlinienwerkes werben, dieses aber nicht umsetzen. Das ist vor allem gegenüber den Kunden irreführend und innerhalb des Wettbewerbs unlauter. Rein juristisch dürfte es sich meiner Einschätzung nach bei solchen Angeboten um Betrug handeln. Daher wird jetzt daran gearbeitet, die Anforderungen in der Richtlinie zu konkretisieren und deren Umsetzung zu überwachen.

 

Frage: Zuletzt: Was ist Ihr wichtigster Tipp für Neueinsteiger?

André Schweda: Abgrenzung: zu wissen, wo die Brandschutzbeauftragten-Tätigkeit beginnt und wo sie endet. Gerade am Anfang fühlt man sich schnell für alles verantwortlich. Dabei ist es so: Verantwortlich für die Sicherheit im Unternehmen ist der Unternehmer. Man hat also eine beratende Funktion. Wer sich das bewusst macht, kann viel entspannter in die Tätigkeit gehen.

 

Herr Schweda, vielen Dank für das Gespräch!

 

Über André Schweda:

André Schweda war lange Jahre selbst Brandschutzbeauftragter. Seit 2014 verantwortet er die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten im VdS-Bildungszentrum. Außerdem ist er in dem Gremium aktiv, das die Regelwerke zur Ausbildung von BSB erarbeitet. Sie erscheinen inhaltlich identisch als DGUV Information 205-003, vfdb-Richtlinie 12-09/01 und VdS 3111 (kostenloser Download der Richtlinie VdS 3111 im VdS-Webshop).

Wer weitere Fragen an André Schweda hat, kann ihn gerne anrufen (0221-7766-169) oder eine E-Mail schreiben an aschweda (at) vds.de

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