Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Seminare, Lehrgänge und Veranstaltungen.
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Elektrische Anlagen umfassen alle Komponenten zur Nutzung elektrischer Energie – z. B. zur Stromverteilung, -speicherung oder -verarbeitung. Dazu zählen Hausanschlüsse, Verteileranlagen, elektrische Betriebsmittel, Steuerungen, Schutzsysteme und vieles mehr. Die Definition orientiert sich unter anderem an der DGUV Vorschrift 3.
Von elektrischen Anlagen geht eine hohe Brand- und Unfallgefahr aus. Mängel entstehen oft durch Planungsfehler, mangelhafte Wartung oder unsachgemäßen Betrieb. Um Menschen, Gebäude und Prozesse zu schützen, sind gesetzliche Vorschriften, Normen und Versicherungsanforderungen konsequent umzusetzen.
Zentrale Regelwerke sind u. a. die DIN VDE 0100-Reihe (z. B. 0100-410, 0100-420, 0100-600), die DIN VDE 0105-100 zum Betrieb sowie branchenspezifische Anforderungen wie die DGUV Vorschrift 3. Die Richtlinie VdS 2046 beschreibt ergänzend sicherheitsrelevante Maßnahmen aus Sicht der Versicherer.
Sie müssen sicherstellen, dass alle Arbeiten an elektrischen Anlagen ausschließlich durch Elektrofachkräfte oder unter deren Aufsicht erfolgen. Ebenso sind sie verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand, regelmäßige Prüfungen sowie das Verhalten im Brandfall. Die Anforderungen sind in der VdS 2046 detailliert beschrieben.
Prüfungen erfolgen:
Die Anerkennung erfolgt nach den Richtlinien VdS 2228. Dazu sind fachliche Qualifikationen, praktische Erfahrung und eine bestandene Prüfung erforderlich. VdS bietet gezielte Vorbereitungskurse an, wie die Lehrgänge „Messpraxis zum Prüfen elektrischer Anlagen" und „Prüfen elektrischer Anlagen – Sachverständige nach VdS 2228".
Das Programm umfasst:
Beispielhafte Maßnahmen laut VdS 2046:
In feuergefährdeten Bereichen gelten besonders hohe Anforderungen an die Auswahl, Verlegung und den Brandschutz elektrischer Betriebsmittel. Vorgaben dazu finden sich u. a. in der VdS 2033 sowie in der DIN VDE 0100-420. VdS-Fortbildungen zu diesem Thema bereiten auf den fachgerechten Umgang in solchen Umgebungen vor.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Blitz- und Überspannungsschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz elektrischer Anlagen, Systeme und Gebäude vor Schäden durch direkte Blitzschläge oder indirekte Überspannungen. Dabei werden äußere und innere Schutzmaßnahmen kombiniert, um Personen- und Sachschäden zu verhindern.
Der äußere Blitzschutz schützt bauliche Anlagen durch Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlagen. Der innere Blitzschutz schützt elektrische und informationstechnische Systeme innerhalb des Gebäudes – durch Potentialausgleich, Trennungsabstände und Überspannungsschutzgeräte (SPD).
SPD (Surge Protective Devices) sind Bauelemente, die gefährliche Überspannungen auf ein sicheres Niveau begrenzen. Sie werden nach Typen unterteilt: Typ 1: für Blitzstromableitung Typ 2: für den Schutz elektrischer Anlagen Typ 3: für Endgeräte Auch Kombinationen aus Typ 1 und Typ 2 sind gängig.
Er ist essenziell bei Anlagen, wie zum Beispiel: Steuer- und Regeltechnik IT- und Telekommunikationsanlagen Medizintechnik Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Sicherheits- und Gefahrenmeldeanlagen (z. B. BMA, EMA)
Wichtige Regelwerke sind: DIN EN 62305 (VDE 0185-305) - Blitzschutz DIN VDE 0100-443 / -534 - Schutz gegen Überspannungen EMVG - Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit VdS 2031, 2010, 2019, 2349-2 - Richtlinien zur Risikovermeidung und zum normgerechten Aufbau
Die Blitzschutzklasse definiert das geforderte Schutzniveau eines Systems. Je nach Gebäudetyp, Nutzung und Gefährdungspotenzial wird Klasse I (höchster Schutz) bis IV (niedrigster Schutz) angesetzt. Daraus ergeben sich Anforderungen an Maschenweiten, Fang- und Erdungsanlagen sowie Trennungsabstände.
Der Trennungsabstand ist der Mindestabstand zwischen dem Blitzschutzsystem und leitfähigen Gebäudeteilen, um gefährliche Überschläge zu vermeiden. Wird dieser unterschritten, drohen Durchschläge und Geräteschäden. Alternativ muss ein Potentialausgleich erfolgen.
Ein wirksamer Potentialausgleich verbindet alle leitfähigen Teile im Gebäude mit der Erdungsanlage. Dies verhindert Spannungsunterschiede im Fall eines Blitzeinschlags und schützt Personen und Geräte vor gefährlichen Überspannungen.
Das Angebot umfasst: Grundlagenschulung zum Blitz- und Überspannungsschutz, das entspricht der Qualifikation zur anerkannten Blitzschutzfachkraft Aktualisierungslehrgänge zu neuen Normen und Technologien Aufbaulehrgänge zur Blitzschutzfachkraft für Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen Aktualisierungslehrgänge für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Lehrgänge mit dem Thema EMV- und Oberschwingungen
VdS-anerkannte Blitzschutzfachkräfte können sich in ein offizielles Verzeichnis eintragen lassen und dokumentieren damit ihre fachliche Qualifikation gegenüber Auftraggebern, Behörden oder Versicherern – ein echter Wettbewerbsvorteil.
Teilnehmende profitieren von: Referentinnen und Referenten mit jahrelanger Praxiserfahrung Kombination aus Theorie, Praxis und Normenwissen kleinen Gruppen, Austausch und individueller Betreuung hochwertigen Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen auch mit Verpflegung inklusive
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Sachschäden umfassen beispielsweise Brand-, Leitungswasser- und Schimmelschäden. Die VdS-Fortbildungen behandeln die effektive Sanierung und Regulierung dieser Schäden – unter Einbezug von Themen wie Arbeitsschutz, Umweltschutz, Entsorgung und Nachhaltigkeit.
Die Fortbildungen richten sich an:
Alle Veranstaltungen basieren auf dem neuesten Stand der Technik und Normung. Praxisnahe Fallbeispiele veranschaulichen aktuelle Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten.
Leitungswasserschäden gehören zu den häufigsten Schadenereignissen in der Wohngebäudeversicherung. Laut IFS (Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung) entstehen jährlich über eine Million solcher Schäden – etwa alle 30 Sekunden ein neues Leck. Sie verursachen hohe Kosten und lassen sich in vielen Fällen durch fachgerechte Planung, Installation und Betrieb vermeiden.
Etwa 40 % der Schäden entstehen durch Ausführungsfehler bei der Installation – weitere 25 % durch fehlerhaftes Verhalten der Betreiber. Technisches Know-how und organisatorische Sorgfalt sind entscheidend, um Schäden nachhaltig zu vermeiden.
Die Schulungen richten sich insbesondere an Versicherer, Schadenverantwortliche, Betreiber größerer Immobilienbestände (z. B. Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen), Fachplanerinnen und Fachplaner sowie Personen, die mit Schadenverhütung, Risikoanalyse oder Regressfragen befasst sind.
Ja. Die Fortbildungen enthalten praxisnahe Fallbeispiele, bei denen reale Schadenszenarien analysiert und Lösungsmöglichkeiten vorgestellt werden – inklusive aktueller Trends, technischer Neuerungen und Maßnahmen zur Schadenverhütung.
Es stehen Fachtagungen und Lehrgänge zur Verfügung. Sie vermitteln fundiertes Wissen, bieten Raum für fachlichen Austausch und dienen auch als Plattform für den Dialog zwischen Versicherern, technischen Fachleuten und Betreibern großer Anlagen.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Thermografie ist eine Methode zur Sichtbarmachung von Temperaturverteilungen. In elektrischen Anlagen hilft sie, Überhitzungen oder kritische Kontaktstellen frühzeitig zu erkennen, bevor es zu Ausfällen, Bränden oder Unfällen kommt.
Durch regelmäßige thermografische Inspektionen können Schwachstellen in Schaltschränken, Verbindungselementen oder Verteilsystemen frühzeitig erkannt und gezielt behoben werden. Das reduziert das Brandrisiko und erhöht die Anlagenverfügbarkeit.
Die VdS 2859 definiert die Anforderungen an Sachverständige für Elektrothermografie. Sie regelt Qualifikation, Prüfung und Anerkennung – und dient als Grundlage für alle, die thermografische Untersuchungen im Rahmen von Risikobewertung und Schadenverhütung durchführen möchten.
Erforderlich ist die erfolgreiche Teilnahme an den beiden Lehrgängen "Grundlagen der Thermografie" und "Thermografie in elektrischen Anlagen" – inklusive bestandener Prüfungen. Weitere Voraussetzungen wie praktische Erfahrung sind in der Richtlinie VdS 2859 beschrieben, die kostenfrei bei http://vds.de heruntergeladen werden kann.
Die jährlich stattfindende Tagung bietet aktuelle Erkenntnisse, rechtliche Entwicklungen, technische Updates und Praxistipps. Sie dient auch als Fortbildungsnachweis für VdS-anerkannte Sachverständige. Teilnehmende der Präsenzveranstaltung können ihre Kamera vor Ort kostenfrei überprüfen lassen.
Elektrofachkräfte, Elektrosachverständige, Betreiber elektrischer Anlagen, Versicherungsfachleute (z. B. Risikoingenieurwesen, Schadenverhütung), Prüforganisationen und technische Dienste
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Der anlagentechnische Brandschutz umfasst alle technischen Systeme, die Brände frühzeitig erkennen, alarmieren, bekämpfen oder die Ausbreitung von Rauch verhindern. Dazu zählen u. a. Brandmeldeanlagen (BMA), automatische Löschanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).
Baulicher Brandschutz sorgt z. B. mit Brandmauern oder Brandschutztüren für die Begrenzung der Brandausbreitung. Der anlagentechnische Brandschutz beschäftigt sich mit Anlagen zur Detektion, Alarmierung, Löschung oder Entrauchung.
Typische Systeme sind:
Sie ermöglichen eine Brandbekämpfung in Echtzeit, noch bevor Einsatzkräfte vor Ort sind. Das schützt Menschen, Sachwerte und unterbricht Produktionsausfälle frühzeitig. Besonders wichtig in sensiblen Bereichen wie Rechenzentren, Produktionshallen oder Hochregallagern.
Rauch ist im Brandfall oft gefährlicher als das Feuer selbst. Entrauchungsanlagen sichern die Rettungswege, ermöglichen gute Sichtverhältnisse und schützen vor Rauchgasvergiftungen. Druckanlagen verhindern zudem das Eindringen von Rauch in Fluchtwege.
Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, den ordnungsgemäßen Betrieb von Brandschutzanlagen sicherzustellen. Sie müssen regelmäßige Kontrollen durch eingewiesene oder sachkundige Personen durchführen lassen.
Das VdS-Bildungszentrum bietet ein umfassendes Angebot zum Thema, zum Beispiel:
Errichterfirmen, die Anlagen planen, bauen oder instand halten; Betriebsverantwortliche mit Wartungsfunktion; Sicherheitsbeauftragte, Fachplaner und Versicherer; Sachverständige und Behördenvertretungen im Brandschutz.
Ja, alle Lehrgänge sind auch als Firmenseminar buchbar und lassen sich individuell anpassen. Zusätzlich gibt es Online-Seminare für bestimmte Themenbereiche.
Unterricht durch anerkannte Expertinnen und Experten aus Praxis & Wissenschaft; Aktuelle Inhalte, echte Fallbeispiele, hohe Praxisnähe; Kleine Gruppen, direkter Austausch mit Referierenden; Exkursionen und Live-Demos; Schulungsunterlagen, Zertifikate und Verpflegung inklusive.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Das VdS Bildungszentrum bietet fundierte Weiterbildungen zu allen Bereichen des vorbeugenden Brandschutzes an – von anlagentechnischen über den baulichen bis hin zum organisatorischen Brandschutz.
Brände gefährden Menschenleben, unterbrechen Betriebsabläufe und verursachen hohe Sachschäden. Ein gut geplanter und konsequent umgesetzter Brandschutz schützt Mitarbeitende, Anlagen und die Existenz des Unternehmens – und ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.
Zur Auswahl stehen Lehrgänge, Fachtagungen, Online-Seminare, Web Based Trainings und Firmenseminare. Viele Veranstaltungen sind modular aufgebaut und können gezielt kombiniert werden.
Fachtagungen bei VdS bieten aktuelles Expertenwissen, Praxisbeispiele und den Austausch mit Fachkolleginnen und Fachkollegen. Ein Highlight sind die VdS-BrandSchutzTage, die jährlich in Köln stattfinden – inklusive Fachmesse, Live-Demonstrationen und parallel buchbaren Tagungen zu Brandmeldeanlagen, Feuerlöschsystemen, RWA und vielem mehr.
Ja. Es werden unter anderem Schulungen für Brandschutzhelfer, Evakuierungsbeauftragte, Trainer für Evakuierungshelfer, Sachkundige für Feststellanlagen, Sprinklerwarte und viele weitere sicherheitsrelevante Rollen angeboten. Diese Lehrgänge vermitteln das erforderliche Fachwissen für die jeweiligen Aufgaben.
Sie erhalten praxisnahes Wissen, das sofort im Betrieb anwendbar ist, stärken die Rechtssicherheit, minimieren Risiken und dokumentieren die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Defekte oder fehlerhafte Elektroinstallationen zählen zu den häufigsten Brandursachen in Unternehmen. Regelmäßige Prüfungen durch geschultes Personal sichern den ordnungsgemäßen Zustand, verhindern Ausfälle und erhöhen den Schutz von Personen und Sachwerten und der Betriebskontinuität.
Die Richtlinie VdS 2228 regelt die Anforderungen an Sachverständige, die elektrische Anlagen prüfen. Sie bildet die Grundlage für die Qualifikation zum/zur VdS-anerkannten Sachverständigen.
Die Prüfungspflicht ergibt sich unter anderem aus der DGUV Vorschrift 3 sowie aus verschiedenen VDE-Normen (z. B. DIN VDE 0100-600 oder DIN VDE 0105-100). Zudem verlangen viele Versicherer Nachweise über regelmäßige Prüfungen gemäß VdS 2871 (SK 3602).
Die Häufigkeit hängt von der Art der Anlage, der Nutzung und dem Gefährdungspotenzial ab. In der Praxis sind Intervalle von einem bis vier Jahren üblich. Auch nach Änderungen oder Erweiterungen ist eine erneute Prüfung erforderlich.
Typische Schwachstellen sind etwa mangelhafte Klemmverbindungen, unzureichender Schutz gegen Überlastung, fehlende Erdung, falsche Leitungsführung oder veraltete Bauteile. Diese Mängel lassen sich durch systematisches Messen und Prüfen frühzeitig erkennen und beheben.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Ein funktionierender Arbeitsschutz schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern senkt auch Ausfallzeiten, steigert die Zufriedenheit im Team und beugt rechtlichen Konsequenzen vor. Unternehmen, die aktiv für Sicherheit sorgen, stärken außerdem ihr Image und ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
Wichtige Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV Vorschrift 2 zur Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diese Vorschrift unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz. Sie dient dazu, alle relevanten Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. VdS-Fortbildungen vermitteln praxisnahe Methoden zur Erstellung und Umsetzung.
Die Fortbildungen richten sich unter anderem an Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärztinnen und -ärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Mitarbeitende, die für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen oder Prävention zuständig sind.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB.
Explosionsschutz umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Entstehung und Ausbreitung von Explosionen durch explosionsfähige Atmosphäre zu verhindern, um Menschen, Anlagen und die Umwelt zu schützen.
Schulungen vermitteln aktuelles Wissen über gesetzliche Anforderungen und technische Entwicklungen, wodurch die Sicherheit im Betrieb erhöht und die Fachkunde der Mitarbeitenden erhalten bleibt.
Die Schulungen decken Themen wie rechtliche Grundlagen, Gefährdungsbeurteilung, praktische Übungen und die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten ab.
Es wird empfohlen, regelmäßig, etwa alle zwei bis drei Jahre, an Fortbildungen teilzunehmen, um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Brandschutzmanagement umfasst die ganzheitliche Organisation, Steuerung und Kontrolle aller brandschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen. Es trägt dazu bei, Brandrisiken frühzeitig zu erkennen, Schutzmaßnahmen systematisch umzusetzen und die Sicherheit wirtschaftlich effizient in das betriebliche Managementsystem des Unternehmens zu integrieren.
Je besser Risiken bekannt und organisatorisch erfasst sind, desto sicherer und wirtschaftlicher kann das Unternehmen handeln – im Normalbetrieb ebenso wie im Krisenfall. Brandschutzmanagement ist deshalb auch ein wesentlicher Teil einer wirksamen Business-Continuity-Strategie.
In der Regel übernehmen Brandschutzbeauftragte den Aufbau oder die Koordination des Brandschutzmanagements. Deshalb eignet sich eine Schulung in diesem Bereich ideal als ergänzende Weiterbildung für diese Rolle.
Das Brandrisiko-Management bewertet Brandrisiken, potenzielle Schäden und deren betriebliche Auswirkungen. Es legt Maßnahmen zur Schadenverhütung und Schadenbegrenzung fest und bringt sie in ein wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept. Ziel ist es, Risiken zu minimieren – z. B. für Menschen, Anlagen, Umwelt oder den Geschäftsbetrieb.
Diese Schulungen richten sich insbesondere an Sicherheits- und Brandschutzingenieure sowie an Fachkräfte aus Versicherungswesen, Risikoanalyse und Schadenverhütung, die Brände bewerten, verhindern oder wirtschaftlich absichern müssen.
Zentrale Lehrgänge sind: Brandschutzmanagement (BSMAN) – mit Fokus auf Organisation, Prozesse und Schnittstellen Brandrisiko-Management (RISK) – mit Schwerpunkt auf Risikoanalyse, Prävention und Bewertung betrieblicher Gefährdungslagen Beide Fortbildungen kombinieren praxisnahes Wissen mit strategischen Überlegungen und organisatorischen Tools.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Das Fortbildungsangebot umfasst organisatorische, technische und dienstleistungsbezogene Sicherheitsaspekte. Dazu gehören unter anderem Sicherheitsmanagement, Einbruchmeldetechnik, Netzwerktechnik sowie Bewachung und Interventionsdienste.
Die Fortbildungen richten sich an Fachleute aus Unternehmen, Behörden, Versicherungen, Sicherheitsfirmen und Organisationen, die mit Planung, Umsetzung oder Überwachung von Sicherheitsmaßnahmen befasst sind – etwa Sicherheitsverantwortliche, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Techniker, Planer oder Dienstleistungskoordinatoren.
Die zweitägige Sicherheitsfachtagung ist ein jährlicher Treffpunkt für Sicherheitsexpertinnen und -experten. Sie bietet aktuelle Fachvorträge, intensive Diskussionen und eine begleitende Fachausstellung – ideal für Austausch, Netzwerken und praxisorientierte Weiterbildung.
Das VdS-Bildungszentrum bietet:
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Organisatorischer Brandschutz ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Er umfasst die Planung, Koordination und Umsetzung betrieblicher Maßnahmen zur Brandverhütung, zur Vorbereitung auf den Notfall sowie zur Unterstützung von Selbsthilfe und externer Gefahrenabwehr. Ziel ist es, Brände zu verhindern und die Auswirkungen im Ernstfall zu minimieren.
Technische und bauliche Maßnahmen allein reichen nicht aus. Erst durch gelebte Organisation – also klare Zuständigkeiten, durchdachte Abläufe, regelmäßige Unterweisungen und dokumentierte Maßnahmen – wird ein Unternehmen im Ernstfall handlungsfähig. So lassen sich Schäden, Ausfallzeiten und Risiken für Mitarbeitende deutlich verringern.
Er beinhaltet unter anderem die Erstellung und Pflege von Brandschutzordnungen, die Durchführung von Räumungsübungen, das Festlegen von Zuständigkeiten, die Schulung von Mitarbeitenden sowie die Abstimmung mit Feuerwehr und Behörden. Auch die Organisation regelmäßiger Prüfungen und die Dokumentation von Maßnahmen gehören dazu.
Nach geltenden Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben sind Mitarbeitende mindestens einmal jährlich in brandschutzrelevante Themen einzuweisen. Bei erhöhtem Gefährdungspotenzial oder nach betrieblichen Änderungen kann eine häufigere Unterweisung erforderlich sein.
Die Brandschutzordnung ist ein Regelwerk, das auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten ist. Sie besteht aus drei Teilen: Teil A: Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B: Information für Mitarbeitende, Teil C: Anweisung für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. Die Inhalte richten sich nach DIN 14096 und müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Eine Evakuierungsübung sollte regelmäßig – in der Regel einmal jährlich – durchgeführt werden. In Sonderbauten oder bei erhöhter Gefährdung kann sie auch häufiger erforderlich sein. Sie dient der Überprüfung der Fluchtwege, der Alarmierungsabläufe und der Reaktionsfähigkeit von Mitarbeitenden und Einsatzkräften.
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Eine NSL-Fachkraft ist speziell für Tätigkeiten in einer Notruf- und Serviceleitstelle qualifiziert. Sie übernimmt Aufgaben wie die Annahme und Bewertung von Alarm- und Störungsmeldungen sowie die Einleitung notwendiger Maßnahmen gemäß hinterlegten Interventionsplänen.
Mitarbeitende in einer VdS-anerkannten NSL gemäß VdS 3138 müssen über eine ausreichende Qualifikation gemäß VdS 2237 verfügen, um die Tätigkeiten im Rahmen des Alarm- und Interventionsdienstes ausführen zu können. Die Anforderungen an die Qualifikation für das im Bereich des Alarm- und Interventionsdienstes eingesetzte Personal sind in den Richtlinien VdS 2237 geregelt.
Ja. Auf Anfrage sind auch Inhouse-Schulungen oder exklusive Termine für Unternehmen möglich, wenn mehrere Mitarbeitende gleichzeitig qualifiziert werden sollen. Gerne stimmen wir Inhalte und Ablauf individuell mit Ihnen ab.
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Die Fortbildungen des VdS-Bildungszentrums umfassen ein breites Spektrum sicherheitstechnischer Themen - von Einbruchmeldetechnik, mechanischer Sicherungstechnik und Zutrittskontrolle über Videoüberwachung, Perimeterschutz, Netzwerktechnik bis hin zu Smart-Building-Sicherheit, Wertbehältnissen und Drohnentechnologie.
Für die meisten Lehrgänge sind keine tiefgehenden Vorkenntnisse erforderlich - Grundwissen im Bereich Sicherheitstechnik genügt in der Regel. Einige Angebote, wie z. B. "Wertbehältnisse" oder "Smart Building Safety & Security", setzen jedoch spezifischere Kenntnisse voraus.
Ja. Der Workshop "Konzeption und Planung von Sicherungstechnik" befasst sich mit der Planung komplexer Systeme - inklusive mechanischer Sicherungstechnik, Perimeterschutz, Zutrittskontrolle, EMA, Videoüberwachung und Schnittstellen zur Brandmeldetechnik.
Lehrgänge wie "Netzwerktechnik/IP-Netze in der Sicherheitstechnik" und "Smart Building Safety & Security" zeigen auf, wie moderne IP-basierte Systeme und smarte Gebäude-Sicherheitslösungen konzipiert und sicher betrieben werden können.
Die Zertifizierung dokumentiert Ihre umfassende Qualifikation in der Schließ- und Sicherungstechnik. Gerade für Sicherheits- und Schlüsselfachbetriebe ist sie ein starkes Qualitätsmerkmal und stärkt das Vertrauen von Kunden und Auftraggebern.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Die Tätigkeit von Brandschutzbeauftragten ist anspruchsvoll und unterliegt laufenden Veränderungen: Neue Technologien, geänderte gesetzliche oder normative Vorgaben sowie betriebliche Entwicklungen machen es notwendig, das eigene Wissen regelmäßig aufzufrischen. Das fordern auch die relevanten Richtlinien von DGUV, vfdb und VdS.
Brandschutzbeauftragte müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolvieren. Das entspricht etwa zwei eintägigen oder einer zweitägigen Fortbildung. Diese Pflicht ist in allen relevanten Richtlinien festgelegt.
Als Nachweis dienen Teilnahmebescheinigungen oder Lehrgangszertifikate. Wer beim VdS-Bildungszentrum bucht, erhält zusätzlich den VdS-Bildungspass, der alle besuchten Weiterbildungen übersichtlich dokumentiert.
Unter anderem folgende Veranstaltungen wurden speziell für die Fortbildung von Brandschutzbeauftragten konzipiert: Fortbildungsseminar für Brandschutzbeauftragte, Fortbildungsworkshop "Aus der Praxis für die Praxis", Online-Seminar "Betrieblicher Brandschutz – interaktiv", Aufbau-Modul CFPA mit umfangreichem Praxisteil
Ja, das VdS-Bildungszentrum bietet viele Schulungen mit Fokus auf spezielle Branchen oder Arbeitsbereiche, zum Beispiel: Brandschutz in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, Brandschutz in Verkaufsstätten, Explosionsschutz in der Praxis, Brandschutz in Kraftwerken, chemischen oder elektrischen Anlagen
Die Ausbildung qualifiziert zur Übernahme der Funktion als BSB – z. B. durch den Lehrgang "Brandschutzbeauftragter". Die Fortbildung ist verpflichtend für bereits tätige BSB und dient der regelmäßigen Auffrischung und Erweiterung ihres Fachwissens.
Ja, viele VdS-Angebote sind modular aufgebaut. Sie können kürzere oder längere Veranstaltungen wählen – je nach Zeitrahmen und persönlichem Interesse. Auch Online-Formate sind verfügbar.
Hier einige Beispiele: Digitale Dokumentation im Brandschutz, Evakuierung und Räumung von Gebäuden, Brandschutzmanagement, Technische Neuerungen im anlagentechnischen Brandschutz
Hochqualifizierte Referierende aus Praxis & Wissenschaft, Viele Fortbildungen mit Exkursion zu spannenden Objekten (z. B. Allianz Arena, Bundestag, Flughafen Fraport), Interaktive Formate & Austausch mit anderen BSB, Kleine Gruppen & intensive Betreuung, Alle Materialien und Verpflegung inklusive
Auf unserer Seite VdS-Fortbildungen für Brandschutzbeauftragte finden Sie Infos zu aktuellen Seminare, Workshops und Fachtagungen. Generell sind alle VdS-Lehrgänge, VdS-Online-Seminare und VdS-Fachtagungen als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte geeignet. Schauen Sie sich einfach auf dieser Website um!
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Brandschutz muss sich den Gegebenheiten vor Ort anpassen – etwa der Nutzung eines Gebäudes, der Gefährdungslage oder der Personenzahl. Krankenhäuser, Verkaufsstätten oder chemische Anlagen stellen ganz unterschiedliche Anforderungen. VdS-Fortbildungen bieten praxisorientiertes Wissen für die spezifischen Bedingungen.
VdS bietet Fortbildungen für eine Vielzahl von Umgebungen an, darunter: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen Verkaufsstätten (Shopping-Malls, große Einzelhandelsflächen) Veranstaltungsorte und Versammlungsstätten Logistikzentren und Lagerbereiche Chemische Industrieanlagen Museen, Archive und Ausstellungshäuser
Sie bringen Expertinnen und Experten aus Praxis, Planung und Behörden zusammen, bieten aktuelle Informationen, rechtliche Einordnung, Best Practices und viel Raum für den fachlichen Austausch – mit Fokus auf die jeweilige Branche oder den Einsatzort.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Nur regelmäßig geprüfte und gewartete Anlagen funktionieren im Ernstfall zuverlässig. Die Verantwortung für die Funktionssicherheit liegt laut Bauordnungsrecht bei der Unternehmensleitung. Sie muss sicherstellen, dass alle technischen Einrichtungen im Brandfall einsatzbereit sind.
Als befähigte Person gilt, wer nachweislich in der Lage ist, den sicheren Zustand von Brandschutzanlagen zu beurteilen. In den VdS-Fortbildungen wird das dafür notwendige Wissen vermittelt – z. B. für Sprinklerwarte, Gaslöschanlagenwarte oder sachkundige Personen für Brandmeldeanlagen.
Das Angebot umfasst unter anderem: Lehrgang Sprinklerwarte (SPW), Lehrgang Gaslöschanlagenwarte (GLW), Schulungen Eingewiesene und Sachkundige für Brandmeldeanlagen (BMA/EP, BMA/SP)
Die Fortbildungen kombinieren fundierte Theorie mit Praxisbezug. So wird beispielsweise im Lehrgang Sprinklerwart eine echte Sprinkleranlage besichtigt. Ziel ist es, die Aufgaben im eigenen Betrieb realitätsnah umsetzen zu können.
Diese Tätigkeiten dürfen an speziell geschulte und als befähigt geltende Personen übertragen werden. Dazu ist eine Qualifikation erforderlich, wie sie in den VdS-Lehrgängen vermittelt wird.
Ja. Bei einigen Lehrgängen besteht die Möglichkeit, neben der VdS-Bescheinigung ein CFPA Europe-Zertifikat zu erwerben. Dieses ist in vielen europäischen Ländern anerkannt und besonders interessant für international tätige Unternehmen.
Einmal jährlich findet die VdS-Fachtagung "Kontrolle und Wartung von Brandschutzanlagen" statt. Sie bietet aktuelle Informationen zu Vorschriften, Fallbeispiele aus der Praxis und Diskussionen zu möglichen technischen Verbesserungen. Ideal für alle, die in ihrer Funktion auf dem Laufenden bleiben möchten.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Photovoltaikanlagen unterliegen hohen elektrischen Spannungen, sind dauerhaft im Außenbereich installiert und stehen oft in direktem Kontakt mit brennbaren Materialien wie Dachkonstruktionen. Planungs- oder Ausführungsfehler, Überspannungen oder mangelnde Wartung können zu erheblichen Brand- oder Personenschäden führen.
Typische Gefahren sind fehlerhafte Anschlüsse, mangelhafte Schutzmaßnahmen gegen Überspannung oder fehlende Wartung.
Die Richtlinie definiert Anforderungen für die Prüfung, Bewertung und regelmäßige Kontrolle von Photovoltaikanlagen – insbesondere für VdS-anerkannte Sachverständige. Sie ist Grundlage für die Zulassung und Schulung der Fachkräfte sowie für Versicherungsbewertungen und Schadenanalysen.
Elektrofachkräfte, Errichter, Betreiber, Versicherungsunternehmen, Sachverständige für elektrische Anlagen sowie Schadenregulierer. Auch Planende und Prüfer, die bei Behörden oder in der Industrie tätig sind, erweitern durch die Schulungen ihr Wissen und Verständnis.
Diese Veranstaltung beleuchtet jährlich die wichtigsten Entwicklungen. Behandelt werden u. a. Schadentrends, Regelwerke, neue Anforderungen und Lösungen.
Entscheidend sind fachgerechte Planung, dokumentierte Inbetriebnahme, regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen sowie der Schutz gegen Blitzschlag oder Überspannung. Auch die Kommunikation mit Feuerwehr und Netzbetreiber muss berücksichtigt werden.
Ja – VdS bietet eine gesonderte Sachverständigenanerkennung für Photovoltaikanlagen an.
Durch praxisnahe Schulungen, zertifizierte Richtlinien, unabhängige Sachverständigenprüfungen und kontinuierliche Evaluation von Schadenfällen schafft VdS seit Jahren Vertrauen bei Versicherern, Betreibern und Behörden – und stärkt die Qualität in der Planung und Ausführung von PV-Systemen.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Cyber-Security umfasst alle Maßnahmen, die zum Schutz von IT-Systemen und digitalen Daten vor Angriffen, Missbrauch und Ausfällen ergriffen werden. Für Unternehmen ist sie heute von zentraler Bedeutung, da die Zahl der Cyberbedrohungen stetig zunimmt und gleichzeitig gesetzliche sowie vertragliche Anforderungen steigen. Eine fundierte Weiterbildung hilft, Risiken zu erkennen und Schutzmaßnahmen effektiv umzusetzen.
Die VdS-Weiterbildungen decken ein breites Spektrum ab – von der praxisnahen Einführung in die Informationssicherheit über spezielle Bedrohungsszenarien wie Ransomware bis hin zu strategischen Themen wie der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie oder dem Schutz kritischer Systeme. Grundlage sind unter anderem die Richtlinien VdS 10000, VdS 10100, VdS 10005 und VdS 2007.
Das Angebot richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch an größere Organisationen, Verwaltungen und Verbände. Besonders profitieren IT-Verantwortliche, Informationssicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte sowie Fachkräfte, die mit der IT-Sicherheit betraut sind.
Diese Richtlinien wurden speziell für die Anforderungen kleiner und mittelständischer Unternehmen entwickelt. Sie bieten eine pragmatische Anleitung, wie man mit vertretbarem Aufwand ein wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufbauen kann – ganz nach dem Motto: so viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Ja, das VdS Bildungszentrum bietet spezialisierte Online-Seminare an, in denen Sie erfahren, wie sich die NIS-2-Richtlinie auf Ihr Unternehmen auswirkt und welche Maßnahmen notwendig sind. Die Inhalte basieren auf der VdS-Richtlinie 10100, die zur Umsetzung von NIS-2 entwickelt wurde.
Die Schulungen sind gezielt auf die Praxis ausgerichtet. Die Dozentinnen und Dozenten kommen selbst aus dem beruflichen Alltag und vermitteln Inhalte anschaulich anhand realer Beispiele. Der Austausch mit anderen Teilnehmenden sowie individuelle Fragestellungen sind ausdrücklich erwünscht.
Je nach Bedarf können Unternehmen zwischen Präsenzlehrgängen, Online-Seminaren oder Fachtagungen wählen. Alle Formate zeichnen sich durch hohe Qualität, kleine Gruppen und umfassende Materialien inklusive VdS-Richtlinien aus.
Teilnehmende gewinnen fundiertes Know-how, mit dem sie ihr Unternehmen effektiv vor IT-Gefahren schützen können. Gleichzeitig kann ein durch VdS anerkannter Nachweis gegenüber Geschäftspartnern, Kundschaft und Aufsichtsbehörden ein wertvoller Vertrauensbeweis sein.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Der bauliche Brandschutz beinhaltet die Planung und Umsetzung von baulichen Maßnahmen, die die Entstehung von Bränden nach Möglichkeit verhindern und im Brandfall eine Ausbreitung von Feuer und Rauch hemmen. Damit die baulichen Maßnahmen ihre Funktion erfüllen, werden verschiedene Anforderungen an Baustoffe und Bauprodukte gestellt, sowie die Art und Weise wie diese verbaut sind. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem Brandwände, Brandschutztüren, Abschottungen oder die Ausführung der Rettungswege.
Er ist die erste Schutzebene im Brandfall. Ist der bauliche Brandschutz mangelhaft, greifen andere Maßnahmen oft zu spät. Besonders bei der Planung und Errichtung von Gebäuden müssen Maßnahmen frühzeitig berücksichtigt werden – spätere Korrekturen sind teuer und aufwendig.
Rechtsgrundlage sind die Bauordnungen der Länder. Die Bestimmungen zum baulichen Brandschutz werden in den Bauordnungen der Länder relativ allgemein behandelt. Konkretisiert werden diese durch die Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VVTB). Als Vorlage für die Landesbauordnungen wird von der Bauministerkonferenz die Musterbauordnung (MBO) und die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) veröffentlicht. In einigen Bundesländern kommt es zu verschiedenen Abweichungen von der Mustervorlage, was bei der Durchführung eines entsprechenden Bauvorhabens zu berücksichtigen ist.
Beispiele sind: Brand- und Rauchschutztüren, Kabel- und Rohrabschottungen, Brandschutzklappen, Konstruktionen mit definierten Feuerwiderstandsklassen, Ausreichend dimensionierte Flucht- und Rettungswege
Bauliche Maßnahmen können durch anlagentechnische Systeme wie Sprinkleranlagen sinnvoll ergänzt oder – unter bestimmten Voraussetzungen – teilweise ersetzt werden, sofern das gleiche Schutzniveau erreicht wird.
Bauprodukte bestehen aus verschiedenen Baustoffen, die unterschiedliche Eigenschaften auch hinsichtlich ihrer Brennbarkeit, ihres Brandverhaltens und ihres Feuerwiderstandes aufzeigen. Um vergleichbare Aussagen über die einzelnen Produkte treffen zu können, müssen diese unter normierten Bedingungen untersucht werden. Die Prüfverfahren und Schritte zur Klassifizierung enthält die Normenreihe DIN EN 13501 "Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten". Damit werden einheitliche Anforderungen für Europa definiert und die sogenannten Baustoff- bzw. Brandverhaltensklassen bestimmt.
Entscheidend ist eine fundierte Gefährdungsanalyse, die Gebäudetyp, Nutzung, Brandlasten sowie spezielle Risiken berücksichtigt. Die Ergebnisse fließen in den Brandschutznachweis oder das Brandschutzkonzept ein.
Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Bauleitungen, Sachverständige, Planungsbüros, Behörden, Feuerwehren, Versicherungen, Bauabteilungen in Industrie und Verwaltung sowie alle, die mit der Ausschreibung oder Umsetzung befasst sind.
Lehrgänge decken Themen wie aktuelle Vorschriften, Planungsgrundlagen, Baustoffklassifizierung, Ausschreibungswesen, Ausführungspraxis und Muster-Industriebau-Richtlinie ab – stets mit konkreten Beispielen und praxisnahen Inhalten.
Teilnehmende profitieren von: Aktuellem Fachwissen aus erster Hand, Austausch mit Expertinnen und Experten aus Praxis und Behörden, Praxisbezug durch Fallbeispiele und Exkursionen, Anerkennung der Fortbildungen durch z. B. die Architektenkammer NRW
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Die Ausbildung richtet sich an alle, die die Funktion eines/einer Brandschutzbeauftragten übernehmen möchten. Vorausgesetzt werden eine Berufsausbildung, ein angemessenes technisches Verständnis, hohe Zuverlässigkeit und eine ausreichende Kommunikationsstärke.
Die Ausbildung behandelt alle Aspekte des vorbeugenden (also des baulichen, des organisatorischen und des anlagentechnischen) Brandschutzes, die relevanten rechtlichen Grundlagen sowie viele Praxisübungen.
Der Lehrgang umfasst 65 Unterrichtseinheiten in zwei Blöcken (5 und 4 Tage). Optional kann er um ein dreitägiges Aufbaumodul zur Erlangung des CFPA-Europe-Diploms ergänzt werden.
Sie erhalten ein VdS-Zertifikat nach deutschen Richtlinien. Mit dem Aufbau-Modul können Sie zusätzlich das in vielen europäischen Ländern anerkannte CFPA-Diplom erwerben.
Ja: Der Lehrgang "Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser" ist speziell auf den Gesundheitssektor abgestimmt. Er umfasst 74 Unterrichtseinheiten bei 10 (= 2 x 5) Tagen Dauer.
Für Einsteiger bietet VdS vorbereitende Lehrgänge wie "Grundlagen des Brandschutzes" sowie Web Based Trainings an. Diese sind nicht zwingend erforderlich, erleichtern aber den Einstieg erheblich.
Ja. Die beiden Blöcke sind flexibel planbar, auch mit zeitlichem Abstand. Online-Zugänge zu Lernmaterialien ergänzen den Präsenzunterricht.
Die aktuellen Preise und Termine finden Sie auf der Seite des Lehrgangs "Brandschutzbeauftragter".
Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Beide müssen bestanden werden, um das Zertifikat zu erhalten.
Ausbildung durch Expertinnen und Experten aus Industrie, Feuerwehr, Ingenieurwesen und Versicherungen; je nach Veranstaltungsort zwischen 8 und 14 verschiedene Referierende, Jederzeit vor Ort ansprechbare Lehrgangsbetreuer aus der Praxis, Über 30 Jahre Erfahrung und hervorragende Bewertungen (über 99 % Weiterempfehlung!), Umfangreiches Material inkl. 180+ VdS-Richtlinien, E-Learning-Umgebung mit einem Modul zum baulichen Brandschutz, Referentenpräsentationen als PDF-Dateien, sowie einer Vorschriften- und Informationssammlung, Praxisbezug mit realen Löschübungen, Einladung zu einem gemeinsamen Netzwerkabend zu Beginn des ersten Lehrgangsblocks, Am Veranstaltungsort Köln: einzigartiger Demonstrationsbereich mit einer Vielzahl an Exponaten zu den Themen baulicher und anlagentechnischer Brandschutz, Nach Besuch des Aufbau-Moduls zusätzlich Erhalt des exklusiv bei VdS erhältlichen CFPA-Europe-Diplom möglich
Auf unserer Seite "Fortbildung von Brandschutzbeauftragten" finden Sie eine Vielzahl an Angeboten für Ihre regelmäßige Weiterbildung nach dem Grundlehrgang.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Sehr praxisnah: Im Workshop "Erstellen von Risikoanalysen und Securitykonzepten", zum Beispiel, arbeiten die Teilnehmenden konkret an einem Übungsobjekt. Alle Schritte bis hin zur Präsentation des fertigen Konzepts werden exemplarisch durchgeführt.
Ja. Der eintägige Lehrgang und der zweitägige Workshop "Sicherheit von Veranstaltungen" richten sich speziell an Personen, die Sicherheitskonzepte für Events erstellen, prüfen oder bewerten müssen - ideal für Einsteiger wie auch zur Auffrischung vorhandener Kenntnisse.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Dabei handelt es sich um Mitarbeitende, die innerhalb des Unternehmens Aufgaben zur Brandverhütung, -meldung, -bekämpfung oder Evakuierung übernehmen. Dazu zählen unter anderem Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer oder Räumungsbeauftragte.
Ja. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Personen für Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen. Die Anzahl und Qualifikation richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdungslage und geltenden Regelwerken wie der ASR A2.2 und der DGUV Information 205-023.
Brandschutzhelfer unterstützen im betrieblichen Alltag bei der Prävention und im Ernstfall bei der Brandmeldung, Alarmierung, Erstbekämpfung von Entstehungsbränden und Evakuierung. Sie sind ein wichtiger Teil der betrieblichen Sicherheitsorganisation.
Diese Personen unterstützen im Notfall beim geordneten Verlassen des Gebäudes. Dazu gehören Aufgaben wie das Kontrollieren von Räumen, das Anweisen von Personen in sichere Bereiche und das Koordinieren der Räumung in Zusammenarbeit mit Einsatz- und Führungskräften.
Alle Ausbildungen beinhalten realitätsnahe Inhalte und Übungen – z. B. mit Feuerlöschern oder Evakuierungsszenarien. Ziel ist es, den Teilnehmenden Handlungssicherheit für den Ernstfall zu vermitteln.
Das Angebot umfasst unter anderem: Ausbildung zur Brandschutzhelferin oder zum Brandschutzhelfer, Lehrgänge für Evakuierungshelfer und Räumungsbeauftragte, Fortbildung für Brandschutz-Führungskräfte, Alle Formate sind auch als individuell anpassbare Firmenseminare buchbar.
Die Schulungen sind meist eintägig und finden an verschiedenen VdS-Standorten oder als Firmenseminare direkt im Unternehmen statt.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Die Fortbildungen richten sich an Mitarbeitende und Unternehmer aus allen gewerblichen und industriellen Branchen sowie aus Verwaltung, Versicherungswirtschaft und weiteren Bereichen, die sich mit Brandschutzaufgaben beschäftigen möchten.
Der dreitägige Lehrgang "Grundlagen des Brandschutzes" bietet einen umfassenden, praxisnahen Überblick. Er eignet sich ideal als Einstieg in das Thema oder als Vorbereitung auf weiterführende Qualifikationen – etwa zu Brandschutzbeauftragten. Inklusive sind eine Löschübung, praktische Beispiele und ein Experimentalvortrag.
Ja. Neben dem Grundlagen-Lehrgang stehen kompakte Online-Seminare und Web Based Trainings zur Verfügung – z. B. zu baulichem, organisatorischem oder anlagentechnischem Brandschutz sowie zu chemisch-physikalischen Grundlagen.
Die Einsteigerangebote gibt es als Präsenzlehrgänge und Online-Seminare mit festen Terminen sowie als Web Based Trainings, die orts- und zeitunabhängig absolviert werden können – ideal für alle, die sich flexibel weiterbilden möchten.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Brandschutzbeauftragte sind speziell ausgebildete Personen, die Unternehmen in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes unterstützen – intern oder extern. Sie beraten, kontrollieren Maßnahmen und dokumentieren Prozesse rund um den betrieblichen Brandschutz.
In vielen Betrieben schreiben Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen oder Versicherungen die Bestellung von Brandschutzbeauftragten vor – z. B. bei Hochhäusern, in Verkaufsstätten ab 2000 m² oder in Industrieanlagen ab 5.000 m² Fläche.
Auch ohne gesetzliche Pflicht lohnen sich Brandschutzbeauftragte, etwa für Unternehmen mit erhöhtem Brandrisiko – durch Maschinen, Gefahrstoffe oder komplexe Prozesse. Brandschutzbeauftragte helfen, Schäden und Ausfallzeiten zu verringern oder sogar ganz zu vermeiden.
Er oder sie berät die Geschäftsführung, überprüft die Einhaltung genehmigter Brandschutzkonzepte, kontrolliert Fluchtwege, organisiert Übungen, erstellt Berichte und stimmt sich mit Behörden und Versicherungen ab.
Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein angemessenes technisches Grundverständnis, eine ausreichende Kommunikationsstärke und hohe Zuverlässigkeit. Die Qualifikation erfolgt über eine Fachausbildung entsprechend des gemeinsamen Richtlinienwerkes von DGUV, vfdb und VdS.
Interne Brandschutzbeauftragte kennen den Betrieb, sind aber nicht immer verfügbar. Externe BSB bringen einen frischen Blick und Spezialwissen – ideal für kleinere Unternehmen oder besondere Anforderungen.
Ja – laut den einschlägigen Regelwerken müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten absolviert werden, um die Fachkunde aufrechtzuerhalten und neue Entwicklungen zu berücksichtigen.
Er minimiert Risiken, sorgt für Rechtssicherheit, schützt Beschäftigte und Sachwerte und trägt zur Betriebskontinuität bei.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen zum sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Imageschäden und Vertrauensverluste. Ein wirksames Datenschutzmanagement schützt nicht nur sensible Informationen, sondern auch das Unternehmen selbst.
Die Schulungen vermitteln nicht nur theoretisches Wissen, sondern zeigen anhand der VdS-Richtlinie 10010, wie sich Datenschutz strukturiert, praxisnah und mit überschaubarem Aufwand umsetzen lässt - ideal für kleine und mittlere Unternehmen.
Die VdS 10010 enthält klare Handlungsanleitungen zur Einführung eines zertifizierbaren Datenschutzmanagementsystems. Sie orientiert sich an den Anforderungen der DSGVO und enthält Module zu Organisation, Technik, Rechtskonformität und Auditierung.
Die Fortbildungen richten sich an Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsverantwortliche, Geschäftsleitungen, Compliance-Verantwortliche sowie Personen, die mit der Organisation oder Überprüfung von Datenschutzprozessen betraut sind.
Ein internes Audit hilft dabei, die Wirksamkeit der Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen systematisch zu überprüfen. Es deckt Schwachstellen auf und ist Grundlage für die Managementbewertung nach Artikel 24 DSGVO. Die VdS-Lehrgänge vermitteln, wie ein Auditplan erstellt und durchgeführt wird.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.
Extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Sturm treten immer häufiger auf und verursachen erhebliche Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Produktionsanlagen. Versicherer, Planungsbüros und Behörden stehen vor der Aufgabe, Risiken systematisch zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die Lehrgänge richten sich insbesondere an Fachkräfte aus der Versicherungswirtschaft – zum Beispiel Underwriter, Risikoingenieure und Schadenregulierer – sowie an Industrie-Makler, Planerinnen und Planer, Behördenvertreter und Sachverständige im Bereich Risiko- und Schadensmanagement.
Vermittelt werden u. a.:
ZÜRS Geo ist ein Zonierungssystem der deutschen Versicherungswirtschaft zur Bewertung von Naturgefahrenrisiken – insbesondere Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. In den VdS-Lehrgängen lernen die Teilnehmenden, wie sich das Tool gezielt zur Einschätzung von Risiken bis auf Grundstücksebene einsetzen lässt.
VdS bietet Lehrgänge, Fachtagungen sowie auf Wunsch auch Firmenschulungen an. Alle Veranstaltungen sind aktuell, praxisnah und bieten Raum für Austausch und Diskussion mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB des VdS-Bildungszentrums.