Brandschutzbeauftragte (BSB) - Alle Informationen auf einen Blick

Betreiber von Anlagen oder Unternehmen werden in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zum Schutz von Menschen, Natur und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen verpflichtet. Sie müssen dazu bestimmte Aufgaben wahrnehmen bzw. geeignete Fachkräfte mit diesen Aufgaben betrauen, zum Beispiel die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrstoffbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragte.

Praxisnahe Schulung zum Brandschutzbeauftragten: Dozent demonstriert Einsatz eines Feuerlöschers im Seminarraum - fundierte Ausbildung mit direktem Anwendungsbezug.

Brandschutzbeauftragte unterstützen die Unternehmer

Genauso erfordert auch das vielschichtige Thema Brandschutz profundes Fachwissen, über das Unternehmer und Unternehmerinnen selbst in der Regel nicht verfügen. Idealerweise bestellen sie deshalb qualifizierte Brandschutzbeauftragte (kurz BSB genannt). BSB stehen der Unternehmensleitung mit ihren Fachkenntnissen als Partnerinnen und Partner in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement zur Verfügung und entlasten sie durch ihre Beratung und Unterstützung.

Bränden und ihren Folgen vorbeugen

Warum ist das wichtig? Brände können das Leben und die Gesundheit von Mitarbeitenden und Kundschaft gefährden und führen nicht selten zu Lieferunfähigkeit und Kundenverlust. Der beste Schutz gegen diese Bedrohungen ist Wissen. Gut ausgebildete Brandschutzbeauftragte können wesentlich dazu beitragen, die Brandrisiken im Betrieb zu minimieren, indem sie die Unternehmenslei tung in Fragen des Brandschutzes beraten und unterstützen. So wird auch schwerwiegenden Folgen von Bränden wie Personen- und Sachschäden sowie Betriebsunterbrechungen vorgebeugt.

Für welche Unternehmen sind Brandschutzbeauftragte vorgeschrieben?

Für viele Unternehmung ist die Bestellung mindestens eines bzw. einer Brandschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Für andere empfehlen zum Beispiel Richtlinien oder auch Versicherer ihre Bestellung. Mehr dazu im Überblick:

Gesetzliche Forderung von Brandschutzbeauftragten

Von den Genehmigungsbehörden werden Brandschutzbeauftragte für viele Betriebe auf Basis der Bauordnungen der Länder vorgeschrieben. So wird in den meisten Sonderbauverordnungen der Bundesländer und in der Muster-Industriebau-Richtlinie die Bestellung von Brandschutzbeauftragten gefordert für:

  • Hochhäuser
  • Verkaufsstätten mit einer Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m²
  • Industriebauten und vergleichbare Einrichtungen mit mehr als 5.000 m²

Brandschutzbeauftragte sind darüber hinaus häufig auch im genehmigten Brandschutzkonzept einer baulichen Anlage vorgesehen oder werden zusätzlich durch die Baugenehmigungsbehörden gefordert.

Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Notwendigkeit von BSB

Um die Notwendigkeit eines oder mehrerer BSB zu ermitteln, müssen zunächst in einer Gefährdungsbeurteilung die betriebsspezifischen Brandgefahren und die damit verbundenen Risiken individuell für jedes Unternehmen ermittelt werden.

Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ergibt sich u. a. aus dem Arbeitsschutzgesetz (§5) und der Gefahrstoffverordnung (§6). Konkrete Hinweise und Ausführungsbestimmungen werden in der TRGS 400 (2017-07) „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen”, der TRGS 800 (2010-12) „Brandschutzmaßnahmen” und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (2022-03) „Maßnahmen gegen Brände” gegeben.

Normale versus erhöhte Brandgefahr

Eine normale Brandgefahr liegt zum Beispiel vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei freiwerdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar sind mit der einer Büronutzung.

Wird für den betrachteten Betrieb eine Brandgefahr ermittelt, die über eine normale Brandgefahr hinausgeht und sind daher besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich, kann für die Umsetzung, Überwachung und Anpassung dieser Maßnahmen ein Brandschutzbeauftragter beauftragt werden. Die Technische Regel für Arbeitsstätten A2.2 (ASR A2.2) hilft bei der Identifizierung solcher Betriebe bzw. Betriebsteile mit erhöhter Brandgefährdung.

Spezifizierung in den Richtlinien von VdS/GDV, vfdb und DGUV

Damit die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten in Deutschland nach einem einheitlichen Standard erfolgt, sind in einem Fachausschuss Richtlinien erarbeitet worden. Diese Richtlinien sind gleichlautend als vfdb 12-09/01, als DGUV Information 205-003 und als VdS 3111 veröffentlicht worden.

Weitere Informationen werden u.a. von VdS zusammen mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) herausgegeben: Demnach wird den Betreibern von Gewerbe- und Industriebetrieben (VdS 2000 „Brandschutz im Betrieb”(öffnet in neuem Tab)), von Hotels und Beherbergungsbetrieben (VdS 2082 „Hotel- und Beherbergungsbetriebe”(öffnet in neuem Tab)) sowie Krankenhäusern (VdS 2226 „Krankenhäuser”(öffnet in neuem Tab)) die Bestellung von Brandschutzbeauftragten empfohlen.

Privatrechtliche Gründe für die Bestellung von BSB

Auch durch Versicherer kann die Bestellung von Brandschutzbeauftragten für einen Betrieb gefordert oder im Rahmen der individuellen Risikobeurteilung positiv berücksichtigt werden. Zunehmend werden auch in der Wirtschaft Kooperationen oder Auftragsvergaben vom Vorhandensein einer effektiven Ausfallvorsorge abhängig gemacht. Die Brandschutzorganisation spielt dabei eine wichtige und zentrale Rolle. Demnach ist es für viele Unternehmen sehr sinnvoll, Brandschutzbeauftragte zu bestellen.

Sinnvoll auch aus Sicht des Betriebs

Unabhängig von gesetzlichen und anderen Vorgaben ist eine Brandschutzbeauftragte oder ein Brandschutzbeauftragter für die meisten Betriebe sinnvoll. Denn eine gute Planung und Überwachung von Brandschutzmaßnahmen hilft, Menschen und Sachwerte zu schützen sowie auch – oft existenziell bedrohlichen – Betriebsausfällen durch Brandereignisse vorzubeugen.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen über gesetzliche und privatwirtschaftliche Vorgaben erhalten Sie im PDF „Information über die Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten” ( (PDF herunterladen) ).

Die Rolle von Brandschutzbeauftragten im Unternehmen

Brandschutzbeauftragte beraten die Geschäftsführung rund um Fragen des Brandschutzes und überprüfen regelmäßig die Brandschutzmaßnahmen, die Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und die Einhaltung und Aktualität der Brandschutzordnung im Unternehmen. Dank qualifizierter Ausbildung und regelmäßiger Fortbildungen können sie Unternehmern mit aktuellem Fachwissen zur Seite stehen.

Sie sollten unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt sein und zu allen den Brandschutz betreffenden Fragestellungen des Unternehmens schon bei der Planung rechtzeitig eingebunden werden.

Verantwortlichkeiten und Haftung

Die Brandschutzbeauftragten steuern ihre Fachkenntnisse bei und übernehmen organisatorische Aufgaben, damit sich die komplexen Herausforderungen des betrieblichen Brandschutzes im Alltag erfolgreich bewältigen lassen. Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Grundziele, wie sie z. B. im Bauordnungsrecht und im Arbeitsschutzgesetz formuliert sind, und somit letztlich auch für den Brandschutz in einem Betrieb ist aber immer der Arbeitgeber!

Die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-)Maßnahmen im Notfallmanagement, z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast etc.)
  • Dokumentieren der Tätigkeiten im
    Brandschutz, z. B. Begehungsprotokolle, Mängelmeldungen und Jahresbericht

Wie wird man Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzbeauftragte? Was sind die Voraussetzungen?

Brandschutzbeauftragte werden berufsbegleitend in Lehrgängen ausgebildet, die den einschlägigen Regelwerken entsprechen müssen.

Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein angemessenes technisches Verständnis und persönliche Eigenschaften wie ausreichende Kommunikationsstärke und eine hohe Zuverlässigkeit.

Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite „Brandschutzbeauftragter”.

Schulungen für Brandschutzbeauftragte bei VdS

Im VdS-Bildungszentrum finden Sie ein breites Spektrum an Lehrgängen, Online-Seminaren und Fachtagungen für die Ausbildung sowie die notwendige regelmäßige Fortbildung von BSB.

Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten

Die BSB-Ausbildung im VdS-Bildungszentrum ist das Original: VdS war der erste deutsche Anbieter qualifizierter Ausbildungen zu Brandschutzbeauftragten (BSB). Bis heute bieten wir kompromisslos hohe Qualität in unseren Lehrgängen „Brandschutzbeauftragter” und „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser” sowie im optionalen „Aufbau-Modul CFPA für Brandschutzbeauftragte”.

Mehr Hintergrundinformationen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten finden Sie auf der Seite „Brandschutzbeauftragter”.

Fortbildung von Brandschutzbeauftragten

Für die notwendige regelmäßige Weiterbildung der BSB eignen sich zahlreiche hochwertige VdS-Veranstaltungen.

Mehr Informationen rund um das Thema BSB-Fortbildungen finden Sie auf der Seite „Fortbildungen für Brandschutzbeauftragte”.

Wer mehr wissen will: relevante Gesetze und Regelwerke

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Sozialgesetzbuch, siebtes Buch (SGB VII)
  • Regelwerk der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
  • Musterbauordnung (MBO) und Bauordnungen der Länder (LBO)
  • Sonderbauverordnung NRW und Sonderbauverordnungen der Länder
  • Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR)
  • Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen”
  • TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen”
  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR)
  • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
  • VdS 3111 Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (VdS 3111(öffnet in neuem Tab))

VdS-Angebote zur Aus- und Fortbildung von Brandschutzbeauftragten

Lehrgang

Brandschutzbeauftragter

Lebendige Wissensvermittlung durch engagierte, erfahrene Dozentinnen und Dozenten aus Industrie, Ingenieur- und Sachverständigenwesen, Versicherungen und Feuerwehren: dafür steht der VdS-Lehrgang...

Unterrichtsform

  • Präsenz

Kursinfo

  • 28 Termine
  • 7 Standorte
Lehrgang

Fortbildungsworkshop für Brandschutzbeauftragte: Aus der Praxis für die Praxis

In dieser praxisorientierten Fortbildung erhalten Sie als Brandschutzbeauftragte mit Erfahrung die Gelegenheit, mit den Referierenden und anderen teilnehmenden Brandschutzbeauftragten Fragen aus...

Unterrichtsform

  • Präsenz

Kursinfo

  • 8 Termine
  • 7 Standorte
Lehrgang

Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung

Erhalten Sie Ihren Kompetenznachweis nach DIN 14677-2 und bringen Sie Ihr Fachwissen normenkonform auf den aktuellen Stand.

Feststellanlagen an Brand- und Rauchschutztüren übernehmen im Ernstfall...

Unterrichtsform

  • Präsenz

Kursinfo

  • 6 Termine
  • 3 Standorte

Das sagen unsere Teilnehmenden

FAQ - Fragen und Antworten zum Thema Brandschutzbeauftragter

Was ist ein Brandschutzbeauftragter/eine Brandschutzbeauftragte?

Brandschutzbeauftragte sind speziell ausgebildete Personen, die Unternehmen in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes unterstützen – intern oder extern. Sie beraten, kontrollieren Maßnahmen und dokumentieren Prozesse rund um den betrieblichen Brandschutz.

Ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

In vielen Betrieben schreiben Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen oder Versicherungen die Bestellung von Brandschutzbeauftragten vor – z. B. bei Hochhäusern, in Verkaufsstätten ab 2000 m² oder in Industrieanlagen ab 5.000 m² Fläche.

Für wen ist ein Brandschutzbeauftragter sinnvoll?

Auch ohne gesetzliche Pflicht lohnen sich Brandschutzbeauftragte, etwa für Unternehmen mit erhöhtem Brandrisiko – durch Maschinen, Gefahrstoffe oder komplexe Prozesse. Brandschutzbeauftragte helfen, Schäden und Ausfallzeiten zu verringern oder sogar ganz zu vermeiden.

Welche Aufgaben übernehmen Brandschutzbeauftragte?

Er oder sie berät die Geschäftsführung, überprüft die Einhaltung genehmigter Brandschutzkonzepte, kontrolliert Fluchtwege, organisiert Übungen, erstellt Berichte und stimmt sich mit Behörden und Versicherungen ab.

Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?

Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein angemessenes technisches Grundverständnis, eine ausreichende Kommunikationsstärke und hohe Zuverlässigkeit. Die Qualifikation erfolgt über eine Fachausbildung entsprechend des gemeinsamen Richtlinienwerkes von DGUV, vfdb und VdS.

Interne oder externe Brandschutzbeauftragte – was ist besser?

Interne Brandschutzbeauftragte kennen den Betrieb, sind aber nicht immer verfügbar. Externe BSB bringen einen frischen Blick und Spezialwissen – ideal für kleinere Unternehmen oder besondere Anforderungen.

Müssen Brandschutzbeauftragte regelmäßig fortgebildet werden?

Ja – laut den einschlägigen Regelwerken müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten absolviert werden, um die Fachkunde aufrechtzuerhalten und neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

Welche Vorteile bringt ein BSB dem Unternehmen?

Er minimiert Risiken, sorgt für Rechtssicherheit, schützt Beschäftigte und Sachwerte und trägt zur Betriebskontinuität bei.

Was passiert bei einer Stornierung der Buchung?

Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB der VdS Schadenverhütung GmbHAllgemeine Geschäftsbedingungen der VdS Schadenverhütung GmbH(öffnet in neuem Tab).

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