Betrieb und Kontrolle von Brandschutzanlagen
Für die Funktionstüchtigkeit von Brandschutzanlagen ist laut Bauordnungsrecht die Leitung des betreibenden Unternehmens verantwortlich. Sie muss demnach dafür sorgen, dass die Anlagen regelmäßig kontrolliert und instandgehalten werden, denn nur so lässt sich sicherstellen, dass sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren.
Die Aufgaben der Kontrolle, Wartung und Instandhaltung kann an befähigte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter delegiert werden – also an Personen, die eigens dafür qualifiziert werden.
