Anforderungen an befähigte Personen
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Anforderungen an die Befähigung definiert, in Regelwerken wie zum Beispiel der VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) werden die Aufgaben genauer ausgeführt. Daraus ergeben sich Funktionen wie Sprinklerwart (Befähigte Person für die Überprüfung von Sprinkleranlagen), Gaslöschanlagenwart (Befähigte Person für die Überprüfung von Gaslöschanlagen) oder Eingewiesene/Sachkundige Person für Brandmeldeanlagen.
Praxisnahe Weiterbildung bei VdS
Das VdS-Bildungszentrum bietet an verschiedenen Standorten in Deutschland hochwertige Fortbildungen für die verschiedenen Funktionen an, in denen die nötigen Fachkenntnisse vermittelt werden. Sie vermitteln die theoretischen Grundlagen und bereiten die Teilnehmenden sehr praxisnah auf ihre zukünftigen Aufgaben in ihrem Betrieb vor.
Bei der Ausbildung zum Sprinklerwart, zum Beispiel, wird im praktischen Teil der Ausbildung eine Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Zertifikat von CFPA Europe
Bei einigen der angebotenen Lehrgänge besteht die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss neben der VdS-Teilnahmebescheinigung auch ein Attest der europäischen Branchenorganisation CFPA Europe zu erhalten, das in vielen europäischen Ländern anerkannt ist – sinnvoll zum Beispiel für international operierende Unternehmen.
Wissen auffrischen in der alljährlichen Fachtagung
Wissens-Update für Verantwortliche: Die einmal pro Jahr stattfindende Fachtagung „Kontrolle und Wartung von Brandschutzanlagen” bietet eine hervorragende Gelegenheit, das Wissen zur Instandhaltung von Brandschutzanlagen aktuell zu halten. Hier werden aktuelle Kontroll- und Wartungsregularien ebenso diskutiert wie Praxisbeispiele von zum Teil problematischen Betriebszuständen. Außerdem wird besprochen, inwieweit durch Erweiterung der Brandschutzanlagentechnik eine sinnvolle Verbesserung des Brandschutzes möglich ist.