DGUV Vorschrift 2
Interessant ist unter anderem die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit&bdqo;, die dazu dient, das das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in allen Unternehmen nach einheitlichen Standards umzusetzen. Danach wird die Gesamtbetreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Sicherheitsfachkräfte in zwei Betreuungsarten unterteilt: die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang für jeden Betrieb individuell festzulegen ist. Wer dabei klug vorgeht, profitiert von großen Vorteilen im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden.
Wissen zum Arbeitsschutz
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Je nach Thema sensibilisieren unsere Fortbildungen für die wichtigen Arbeitsschutzthemen und erläutert typische Unfallursachen, Gefährdungen und Belastungen sowie geeignete Gegenmaßnahmen. Sie vermitteln Ihnen die einschlägigen Rechtsgrundlagen und Regelwerke im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Know-how zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Durchführung entsprechender Maßnahmen, Praxis- und Handlungshilfen, Best Practices und vieles mehr.