VdS-Fortbildungen zum Arbeitsschutz

Arbeitgeber und Unternehmer sind dazu verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu müssen sie einiges im Blick haben - von den gesetzlichen Grundlagen über allgemeine und betriebsspezifische Risiken bis hin zu betrieblichen Einsatzkräften wie zum Beispiel Gefahrstoff- oder Sicherheitsbeauftragten.

Teilnehmende einer VdS-Schulung tauschen sich zu gesetzlichen Pflichten und betrieblichen Maßnahmen im Arbeitsschutz aus - Fokus auf Sicherheit, Gesundheit und Verantwortung im Unternehmen.

DGUV Vorschrift 2

Interessant ist unter anderem die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit”, die dazu dient, das das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in allen Unternehmen nach einheitlichen Standards umzusetzen. Danach wird die Gesamtbetreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Sicherheitsfachkräfte in zwei Betreuungsarten unterteilt: die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang für jeden Betrieb individuell festzulegen ist. Wer dabei klug vorgeht, profitiert von großen Vorteilen im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden.

Wissen zum Arbeitsschutz

VdS-Firmenseminare, Lehrgänge, Online-Seminare und Web Based Trainings versorgen Sie mit aktuellen Informationen in diesem Themenfeld.

Je nach Thema sensibilisieren unsere Fortbildungen für die wichtigen Arbeitsschutzthemen und erläutert typische Unfallursachen, Gefährdungen und Belastungen sowie geeignete Gegenmaßnahmen. Sie vermitteln Ihnen die einschlägigen Rechtsgrundlagen und Regelwerke im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Know-how zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Durchführung entsprechender Maßnahmen, Praxis- und Handlungshilfen, Best Practices und vieles mehr.

Arbeitsschutz-Fortbildungen bei VdS

Lehrgang

Gefahrstoffbeauftragter

Arbeitsschutz (GefStoffV) / Brandschutz / Transport*

Gefährliche Stoffe können ernsthafte Schädigungen beim Menschen, in der Umwelt sowie an Anlagen und Gebäuden verursachen. Aus diesem Grund wurde...

Unterrichtsform

  • Präsenz

Kursinfo

  • 1 Termin
  • 1 Standort
Lehrgang

Sicherheitsbeauftragter

Für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden fordert die Gesetzgebung in § 22 des Sozialgesetzbuches VII die Bestellung mindestens eines Sicherheitsbeauftragten. Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragt...

Unterrichtsform

  • Präsenz

Kursinfo

  • Termine auf Anfrage
Lehrgang

Befähigte Person/Sachkundiger für die Prüfung von Leitern und Tritten

Der mangelhafte Zustand oder die unsachgemäße Nutzung von Leitern und Tritten stellen nicht zu unterschätzende Gefahren für Nutzerinnen und Nutzer dar: Eine Vielzahl der Unfälle in Betrieben und auf...

Unterrichtsform

  • Präsenz

Kursinfo

  • Termine auf Anfrage

Das sagen unsere Teilnehmenden

FAQ - Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsschutz

Warum ist Arbeitsschutz für Unternehmen so wichtig?

Ein funktionierender Arbeitsschutz schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern senkt auch Ausfallzeiten, steigert die Zufriedenheit im Team und beugt rechtlichen Konsequenzen vor. Unternehmen, die aktiv für Sicherheit sorgen, stärken außerdem ihr Image und ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten im Arbeitsschutz?

Wichtige Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV Vorschrift 2 zur Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diese Vorschrift unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.

Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz. Sie dient dazu, alle relevanten Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. VdS-Fortbildungen vermitteln praxisnahe Methoden zur Erstellung und Umsetzung.

Welche Zielgruppen sprechen die VdS-Arbeitsschutzschulungen an?

Die Fortbildungen richten sich unter anderem an Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärztinnen und -ärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Mitarbeitende, die für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen oder Prävention zuständig sind.

Was passiert bei einer Stornierung der Buchung?

Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB.

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Aufmerksames Erdmännchen unter strahlend blauem Himmel blickt zur Sonne – Symbolbild für wachsames Lernen und entspannte Weiterbildung beim VdS-Bildungszentrum.