VdS-Lehrgang

Sprachalarmanlagen

In Objekten, bei denen im Brandfall mit einer hohen Personengefährdung zu rechnen ist (z. B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und Hochhäuser), sind Sprachalarmanlagen (SAA) als Bestandteil von Brandmeldeanlagen vorgeschrieben. Wird ein Brand von der Brandmeldeanlage detektiert, können mithilfe einer Sprach­alarmanlage gezielt Informationen, zum Beispiel Verhaltensanweisungen, an Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher weitergegeben werden.

SAA sind nach der DIN VDE 0833 Teil 4 auszuführen. Hier wird das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen thematisiert, die von einer Brandmeldeanlage entsprechend der DIN VDE 0833 Teil 2 und DIN 14675 angesteuert werden.

24,6 Unterrichtseinheiten bzw. 18,5 Zeitstunden gemäß IDD

Zielgruppen

Errichterfirmen von Sprachalarmanlagen und elektrischen  Lautsprecheranlagen zur Alarmierung sowie Errichterfirmen von Brandmeldeanlagen, die solche Anlagen planen oder ausführen.

Weiterhin Betreiber größerer BMA-/SAA-Anlagen sowie Beraterinnen, Planer und  Sachverständige.

Inhalt

  • Bauordnungsrechtliche Aspekte
  • Grundlagen der Raumakustik
  • Grundlagen der Elektroakustik
  • Grundlagen der Messung von Sprachverständlichkeit
  • Anforderungen an Geräte von SAA, DIN EN 54-4, 54-16, -24
  • Anforderungen an Planung und Einbau, DIN VDE 0833-4 und DIN 14675
  • Funktionserhalt gemäß (M)LAR
  • Planung und Projektierung sowie Beispiele von SAA
  • Inbetriebsetzung und Betrieb von SAA
  • Messgeräte zur Prüfung von SAA
  • Praktischer Teil: Prüfung von SAA und Messung der Sprachverständlichkeit

Beginn & Ende

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 09.00 Uhr und endet am dritten Tag um 16.45 Uhr.

Standorte & Termine

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