VdS-Lehrgang

Risikoanalyse Blitzschutz und Baurecht
Firmenseminar

Dieser Lehrgang beschäftigt sich mit der Frage: Wie passen Baurecht und die Norm VDE 0185-305-2 beim Risikothema „Blitzschutz ja oder nein?“ zusammen?

Zum Hintergrund: Das Baurecht regelt, welches Gebäude Blitzschutz braucht. Mit Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz heißt es – stellvertretend für die Länderbauordnungen – im § 46 der Musterbauordnung Blitzschutzanlagen:

„Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.“

Eine Aussage mit Interpretationsspielraum? Abhängig von der jeweiligen Länderbauordnung werden Brandschutznachweise entweder gar nicht mehr geprüft oder nur für bestimmte Gebäudeklassen bzw. für Gebäude, die Sonderbauten zuzuordnen sind. Werden Brandschutznachweise geprüft, dann kann die Prüfung – wieder abhängig vom jeweiligen Bundesland – von den unteren Bauaufsichtsbehörden oder Prüfsachverständigen durchgeführt werden. Den Erstellenden des Brandschutznachweises, den Prüfsachverständigen und den Bauaufsichtsbehörden stehen dafür in erster Linie Kommentare zu den Länderbauordnungen und Urteile von Verwaltungsgerichten zur Verfügung. Die Norm VDE 0185-305-2 wird für die Prüfung von Brandschutznachweisen nicht herangezogen.

Die Risikoanalyse nach VDE 0185-305-2 soll zwei Fragen beantworten: Ist Blitzschutz erforderlich? Falls ja, in welcher Schutzklasse? Fachexpertinnen und -experten sind der Ansicht, dass es gefährlich wäre, diese Norm ohne Grundkenntnisse über das Baurecht und Detailkenntnisse zu den Risiko- und Risikominderungsfaktoren umzusetzen oder das Ergebnis einer Risikoanalyse als Grundlage oder als Ersatz baurechtlicher Forderungen anzuwenden, anzuerkennen oder zu fordern. Denn das Ergebnis einer Risikoanalyse könnte u. U. lauten, dass Sonderbauten (wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser) keinen Blitzschutz benötigten. Das könnte aus Sicht der Bauaufsicht jedoch falsch sein und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

8,3 Unterrichtseinheiten bzw. 6,2 Zeitstunden gemäß IDD

Zielgruppen

  • Mitarbeitende von Bauämtern und Ingenieurbüros
  • Brandschutznachweisersteller
  • Brandschutzsachverständige
  • Firmen u. Elektrofachkräfte, die Risikoanalysen durchführen

Inhalt

Ziel ist es herauszustellen, bei welchen Gebäuden oder Anlagen ein Blitzschutz aus normungstechnischer und/oder baurechtlicher Sicht vorzunehmen ist und welcher Blitzschutzklasse er entsprechen muss.

  • Gefahren für Personen – Panikgefahr
    • Was ist Panik?
    • Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Panik entstehen kann?
  • Bestimmungen des Baurechts
  • Schutzziele
  • Standardbauten
  • Sonderbauten
  • Blitzschutz
  • Anforderungen an sicherheitstechnisch wichtige Anlagen und Einrichtungen, z. B.
    • Lüftungsanlagen
    • CO-Warnanlagen
    • RWA
    • Feuerlöschanlagen
    • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
    • Sicherheitsstromversorgung
  • Beispiele der Risikoanalyse für Gebäude
  • Gleiches Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen
    • Hohe/niedrige Brandlast
    • Hohe/niedrige Personenzahl
    • Besonders schutzbedürftige Personen
  • Unterschiedliche Gebäude
  • Unterschiedliche Standorte von Gebäuden

Beginn & Ende

Der Lehrgang beginnt um 09:00 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr.

Standorte & Termine

Aktuell sind für diese Veranstaltungsreihe keine Termine verfügbar.

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