VdS-Lehrgang

Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser

Brände in Krankenhäusern, Kliniken, Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen haben häufig gravierende Folgen. Deshalb sind hier Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sowie die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitenden rund um den Brandschutz besonders wichtig, aber auch besonders komplex. Umso entscheidender ist es, einen gut ausgebildeten Brandschutzbeauftragten zu haben, um alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen, zu überwachen und gegebenenfalls zu optimieren.

Eine passgenaue Ausbildung bietet der zweiwöchige VdS-Lehrgang „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“, der sich schon seit 1994 bewährt: Er ist gezielt auf die Herausforderungen in den vorgenannten Einrichtungen ausgerichtet. Alle Referierenden sind bestens mit diesem Umfeld vertraut.

In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für einen gemeinsamen Abend, Schulungsunterlagen, Prüfungen, Zertifikate, Pausengetränke und Mittagessen enthalten.

Dauer des Lehrgangs

74 Unterrichtseinheiten (UE) bzw. 55,5 Zeitstunden gemäß IDD, aufgeteilt auf 10 Tage.

Voraussetzungen

Teilnehmende sollten über folgende Fähigkeiten verfügen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren
  • angemessenes technisches Verständnis
  • ausreichende Kommunikationsstärke
  • hohe Zuverlässigkeit

Zielgruppen

Personen, die in einem Krankenhaus, einer Klinik, einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung die Position des Brandschutzbeauftragten übernehmen sollen oder die für Ihre Tätigkeit einen sehr guten Überblick über Zusammenhänge und Pflichten im Brandschutz benötigen wie zum Beispiel verantwortliche Manager oder sonstige Funktionsträger in einem Klinikverband etc.

Hinweise

In der Regel wird mit der Baugenehmigung bzw. bereits im Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept oder aber als Auflage des Versicherers die Bestellung von Brandschutzbeauftragten in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen gefordert.

Hintergrund dieser Forderung ist, dass Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und Wohnheime sowie Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschein als „bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung" nach § 51 – Sonderbauten der Musterbauordnung  (MBO) eingestuft werden.

Somit gelten die entsprechenden Sonderbauverordnungen (SBauVO)  der Länder, in denen besondere Anforderungen an den Brandschutz formuliert sind und somit in der Regel auch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert wird.

Darüber hinaus gelten neben dem Bauordnungsrecht die Regelungen des Arbeitsschutzrechtes, der Berufsgenossenschaften oder auch ganz allgemein die sogenannten Verkehrssicherungspflichten

Gemäß DGUV Information 205-003 : 2020-12 "Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten" sowie der gleichlautenden Regelwerke vfdb 12-09/01 und VdS 3111 kann sich auch aus der Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit, Brandschutzbeauftragte zu bestellen, ergeben.

Da im Regelfall in einem Krankenhaus eine Brandgefahr be­steht, die über die einer normalen Brandgefahr (definiert als "ähnlich einer Büronutzung"), sind besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich. Zur Um­setzung, Überwachung und Anpassung dieser Maßnahmen sollte dann ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden.

In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für einen gemeinsamen Abend, Schulungsunterlagen, Prüfungen, Zertifikate, Pausengetränke und Mittagessen enthalten.

Fortbildung von Brandschutzbeaufragten

Regelmäßige Fortbildung ist für Brandschutzbeauftragte (BSB) unabdingbar. Hier finden Sie eine Übersicht über VdS-Lehrgänge und-Fachtagungen, die besonders für die BSB-Fortbildung geeignet sind.

Inhalt

Lehrgangsinhalt 1. Woche

  • Chemisch-physikalische Grundlagen des Brennens und Löschens
  • Vorbeugender baulicher Brandschutz
  • Didaktik und Methodik der Ausbildung
  • Grundsätze und Inhalte einer Schulung
  • Praktischer Teil: Löschübung und Brandschutzbegehung
  • Risikoanalyse und -management
  • Begehung eines Krankenhauses: Besichtigung der Brandschutzmaßnahmen in Begleitung des verantwortlichen Brandschutzbeauftragen
Lehrgangsinhalt 2. Woche
  • Gesetzliche und private technische Brandschutz­bestimmungen
  • Vorbeugender anlagentechnischer Brandschutz
  • Brandschutzordnung und -pläne
  • Brand- und Notfallmanagement bei Gefahrenlagen
  • Brandschutz auf Baustellen und feuergefährliche Arbeiten
  • Anwendungsbeispiel in Gruppenarbeit
  • Abschlussprüfung

Beginn & Ende

Die Lehrgänge beginnen in jeder Kurswoche Montag mittags und enden Freitag mittags. Alle Kurse können wochenweise einzeln belegt werden.

Standorte & Termine

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