VdS-Fachtagung
Meinungs- und Erfahrungsaustausch nach § 29a BImSchG
Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchG werden auf Grundlage von § 29b BImSchG von den zuständigen Landesbehörden (bekanntgebende Stellen) nach den Vorgaben der 41. BImSchV bekannt gegeben. Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 7b der 41. BImSchV sind die bekannt gegebenen Sachverständigen dazu verpflichtet, alle zwei Jahre an einer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) autorisierten Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen.
Die Sachverständigen sind dazu verpflichtet, den zuständigen Behörden über jede durchgeführte Prüfung einen Bericht nach behördlichen Vorgaben vorzulegen, in dem eine Zusammenfassung der bei der jeweiligen Prüfung festgestellten bedeutsamen Mängel sowie eine Zusammenfassung der grundlegenden Folgerungen für die Verbesserung der Anlagensicherheit, einschließlich Störfallvorsorge, enthalten ist. Diese Erfahrungsberichte werden ausgewertet und bilden die Grundlage für die Konzeption der Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch der Sachverständigen.
Für die Teilnahme am Meinungs- und Erfahrungsaustausch erhalten alle Teilnehmenden am Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung. Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 50 begrenzt. Die Teilnahmeliste wird dem BMU nach dem jeweiligen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zugeleitet.
Weiterbildungsmaßnahme nach IDD
Diese Fachtagung erfüllt die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV, und umfasst 6 Zeitstunden.
Anerkennungen
Beantragt als Meinungs- und Erfahrungsaustausch für Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchG und als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV.
Zielgruppen
Diese Veranstaltung richtet sich gemäß dem Leitfaden KAS-37 an
- nach § 29b BImSchG bekanntgegebene Sachverständige
- Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte
- Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherungen
- sonstige Gutachter im sicherheitstechnischen Bereich
- Überwachungs- und Genehmigungsbehörden
- Mitglieder der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) und ihrer Gremien sowie
- andere interessierte Fachleute
Anerkennung
Anerkannt als Meinungs- und Erfahrungsaustausch für Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchG und als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV
Hinweise
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Tagungsunterlagen, Teilnahmebescheinigung und Tagesverpflegung enthalten.
Inhalt
- Die Inhalte dieser Fachtagung finden Sie in Kürze hier.
Beginn & Ende
Die Veranstaltung beginnt um 08:45 Uhr und endet um ca. 17:00 Uhr.
Standorte & Termine
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