VdS-Lehrgang

Gaslöschanlagenwart
Befähigte Person für die Überprüfung von Gaslöschanlagen

Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei Gaslöschanlagen sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information 205-026) zu beachten. So müssen zum Beispiel im Flutungsbereich oder in angrenzenden Bereichen beschäftigte Personen regelmäßig über die möglichen Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die aus dieser Verantwortung resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der in den VdS-Richtlinien für Gaslöschanlagen geforderte „Gaslöschanlagenwart“ dar. Die Anforderungen an die Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten Feuerlöschanlagen" (VdS 6007).

„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse in ein Betriebsbuch ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden. Hierzu werden im praktischen Teil der Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.

15 Unterrichtseinheiten bzw. 11,2 Zeitstunden gemäß IDD

* DGUV-Information 205-026

Zielgruppen

Personen, die mit der Betreuung von Gaslöschanlagen beauftragt sind, diese kontrollieren und die ggf. die Mitarbeiterschulung durchführen.

Anerkennung

Zusätzlich zur VdS-Teilnahmebescheinigung wird ein Attest der CFPA Europe ausgestellt.

Hinweise

Der Gaslöschanlagenwart sollte mindestens über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf, oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf verfügen.

Inhalt

  • Grundlagen, privatrechliche und gesetzliche Bestimmungen
  • Schutzziele und bauliche Anforderungen
  • Eigenschaften von Löschgasen
  • Funktionsweise von Gaslöschanlagen
  • Aufgaben und Arbeit des Gaslöschanlagenwärters
  • Personenschutz und Personenunterweisung
  • Auslegung von Gaslöschanlagen
  • Druckentlastung
  • Ansteuerung und Überwachung
  • Erhaltung der Betriebsbereitschaft
  • Praktischer Teil: Besichtigung von drei Demonstrationsanlagen (CO2-Löschanlage, Inertgas-Mehrbereichslöschanlage und Löschanlage mit chemischem Löschgas)
  • Schriftliche Prüfung

Beginn & Ende

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 10.00 Uhr und endet am zweiten Tag um 16.00 Uhr.

Standorte & Termine

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