VdS-Lehrgang

Entrauchung Teil 1 - Natürliche und Maschinelle Entrauchung

Die Entrauchung umfasst alle technischen Maßnahmen und Mittel, um im Brandfall Rettungswege und Aufenthaltsbereiche für Personen raucharm bzw. rauchfrei zu halten aber auch zur Wärmeableitung im Brandfall, um die Gebäudestruktur thermisch zu entlasten. So können die Sichtverhältnisse für die Feurwehr verbessert und ein Zeitgewinn erzielt werden, der es ihr ermöglicht gezielte Innenangriffe umzusetzen.

Die Grundlagen für die Anforderungen an die Entrauchung von Standardbauten sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt. Konkretisiert werden sie in der MVV TB bzw. in den VV TB der Länder, die auch die planungsgrundlagen beispielsweise für Sonderbauten definiert. Bei Sonderbauten wie großflächige Industriebauten oder auch Garagen sind ggf. weitergehende Maßnahmen für den Abzug von Rauch oder Wärme erforderlich. So sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und Öffnungen zur Rauchableitung in Treppenräumen heute wesentliche Bestandteile von Brandschutzkonzepten. Die (Muster-)Industriebaurichtlinie, durch die (M)VV TB in den Bundesländern vorgeben, fordert das Räume über 200m² zur Unterstützung der Brandbekämpfung zu entrauchen sind. Dies kann bis 1600m² über Öffnungen zur Entrauchung oder Rauch- und Wärmeabzugsgeräte erfolgen. Bei Flächen über 1600m² kommen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte zum Einsatz. Das baurechtliche Minimalschutzziel Unterstützung der Brandbekämpfung berücksichtig keinen Sachschutz. Hier sind in der Regel zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Der hersteller- und produktneutrale Lehrgang „Entrauchung“ wird von führenden Fachleuten der Branche durchgeführt und vermittelt neben grundlegenden Kenntnissen über die Funktionsweise von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen die Grundsätze von Planung und Berechnung, um die jeweiligen Vorgaben zu den Schutzzielen umzusetzen.

Aufgrund des sehr umfangreichen Themengebiet ist der Lehrgang in zwei Teile untergliedert, die auch unabhängig voneinander gebucht werden können. Hier finden Sie alle Informationen zum VdS-Lehrgang "Entrauchung - Teil 2"

Bei einer angestrebten Qualifikation zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2133“ bzw. „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2222“ ist der Lehrgang empfehlenswert. Die Teilnehmenden erhalten umfassendes Wissen, herstellerunabhängig und neutral.

Die Prüfung zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2133 bzw. VdS 2222“ erfolgt unabhängig von diesem Lehrgang. Information zur Prüfung, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf unserer Website: vds.de/errichter-anerkennung-rwa

RWAN: 26,3 Unterrichtseinheiten bzw. 19,7 Zeitstunden gemäß IDD

Anerkennung

 

Der Lehrgang ist durch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) in der Schweiz anerkannt. Damit kann er als Fortbildung für die Zertifikatsverlängerung VKF im Bereich Brandschutz angerechnet werden.

Zielgruppen

Mitarbeitende von Errichtern von Entrauchungsanlagen, Mitarbeitende von Brandschutzbehörden, Planungsbüros der Gebäudetechnik, Versicherungsunternehmen und Sachverständige

Inhalt

1. Teil/RWAN: Natürliche und Maschinelle Entrauchung

  • Arten und Verwendung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Entrauchung in baurechtlichen Regelwerken, Richtlinien und Normen
  • Zertifizierung und Anerkennung, CE-Kennzeichnung, VdS-System und VdS-Errichteranerkennung
  • Abnahme und Wartung
  • Aerodynamik von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA)
  • Dimensionierung von NRA
  • Übung: NRA-Berechnungsbeispiele in Gruppenarbeit
  • Bauteile und Systeme von NRA
  • Besonderheiten von maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA)
  • Dimensionierung von MRA
  • Übung: MRA-Berechnungsbeispiele in Gruppenarbeit
  • Bauteile und Systeme von MRA
  • VdS-Anforderungen und VdS-Systemprüfungen

Beginn & Ende

Der erste, dreitägige Teil beginnt am ersten Tag um 11:30 Uhr und endet am dritten Tag um 17:00 Uhr.

Standorte & Termine

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