VdS-Lehrgang

Brandschutz in Verkaufsstätten

Unter Verkaufsstätten werden Gebäude verstanden, „deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich der Bauteile über eine Fläche von mehr als 2000 m² verfügen“, wie z.B. große Einzelhandelsgeschäfte, Shopping Malls oder City-Galerien.

Verkaufsstätten haben einen hohen Publikumsverkehr und sind zudem Arbeitsplatz für eine Vielzahl von Personen. Das bedeutet eine große Verantwortung für den Betreiber, um die Sicherheit dieser Menschen zu gewährleiten. Insbesondere der vorbeugende Brandschutz spielt hier eine außerordentlich wichtige Rolle. Daher ist es unerlässlich, dass die vom Betreiber eingesetzten Brandschutzbeauftragten oder Personen in ähnlichen Funktionen über einschlägiges Fachwissen verfügen.

Der zweitägige Lehrgang befasst sich intensiv und sehr praxisnah mit typischen Themen und Fragen des vorbeugenden Brandschutzes in Verkaufsstätten und bietet den Teilnehmenden umfangreiches nützliches Know-how für ihre tägliche Arbeit. Er umfasst 16 Unterrichtseinheiten und gilt für Brandschutzbeauftragten als notwendige Fortbildung gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01* sowie der gleichlautenden Regelwerke DGUV Information 205-003 und VdS 3111.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

* Richtlinie „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)

Zielgruppen

Brandschutzbeauftragte aus Verkaufsstätten, Sicherheitsbeauftragte, für Brandschutz und Sicherheit in der Planung und/oder in der Ausführung verantwortliche Personen, Mitarbeitende in Gewerbeimmobilien-Verwaltungen im Centermanagement, freiberufliche Brandschutzbeauftragte (Zusatzqualifikation), Schadenverhütungsingenieure und -ingenieurinnen sowie Mitarbeitende des Risk-Managements in der Versicherungswirtschaft.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen; Musterverkaufsstättenverordnung/Sonderbauverordnungen; Zuständigkeiten, Verantwortung, Haftung
  • Chemisch-physikalische Grundlagen der Brandentstehung – es bedarf keiner offenen Flamme, um einen Brand entstehen zu lassen
  • Brandrisiken in Verkaufsstätten: Brandgefahren durch elektrischen Strom, Kabelschächte, Gastronomie, Umsetzung des Rauchverbots (Raucherzonen)
  • Organisatorischer Brandschutz: Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Überprüfung/Fachkunde); Brandschutzhelfer (Bestellung, Ausbildung, jährliche Unterweisung); Anlieferung + Lagerung von Waren und Material; Gefahrstoffe; Abfallentsorgung, Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen; Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten
  • Baulicher Brandschutz: Umbauten im laufenden Betrieb, Überlappung Bau- und Betriebsphase
  • Anlagentechnischer Brandschutz: Brandmeldeanlagen, Arten der Alarmierung, Löschanlagen, Entrauchung, Brandschutztüren/-tore, Selbsthilfeeinrichtungen
  • Räumung/Evakuierung: Ablauf/Besonderheiten bei Räumungen; Räumungsübungen im laufenden Betrieb

Beginn & Ende

Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 09:30 Uhr und endet am zweiten Tag gegen 16:30 Uhr.

Standorte & Termine

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