VdS-Lehrgang

Brandschutz in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen

Immer wieder gibt es Berichte über Brandfälle in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Sie machen deutlich, dass der Brandschutz in Institutionen, die pflegebedürftige Menschen beherbergen, ganz besonders ernst genommen werden muss. Die größte Herausforderung: Viele dieser Menschen sind in ihrer Mobilität und Wahrnehmung eingeschränkt und damit im Brandfall sehr gefährdet. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen müssen daher schon in der Bauphase eingeplant und im laufenden Betrieb konsequent umgesetzt werden. Auch die Vorkehrungen für den Ernstfall müssen ausreichend Aufmerksamkeit erhalten, ohne dass der Klinik­alltag und die primären Aufgaben der Behandlung und Versorgung darunter leiden.

Dieser zweitägige Lehrgang umfasst 16 Unterrichtseinheiten und gilt für Brandschutzbeauftragte als Fortbildung gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01* sowie der gleichlautenden Regelwerke DGUV Information 205-003 und VdS 3111. Zusätzlich können Absolvierende des VdS-Lehrgangs „Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser“ aus den vergangenen Jahren damit ihren BSB-Lehrgang aufstocken. Sie erhalten nach Abschluss dieses Fortbildungslehrgangs nachträglich das Diplom der europäischen Brandschutzorganisation CFPA Europe**.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Hier finden Sie diesen Lehrgang auch als VdS-Online-Seminar (4-tägig mit jew. 4 Unterrichtseinheiten)

* Richtlinie „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)
** Confederation of Fire Protection Associations Europe

Zielgruppen

Absolvierende des VdS-Lehrgangs "Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser"; Brandschutzbeauftragte aus Krankenhäusern, Pflegeheimen und -einrichtungen, Altenheimen; Sicherheitsbeauftragte; Personen, die für Brandschutz und Sicherheit in der Planung, Ausführung oder Bewertung ver­antwortlich sind, auch bei Behörden oder Versicherern.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen; aktuelle rechtliche Situation; Haftungskreis; Pflichten des Unternehmers (z.B. Aus- und Fortbildung von Sicherheits­personal)
  • Generelle und besondere Brandrisiken in Krankenhäusern und Pflegeheimen; Brand­gefahren durch elektrischen Strom
  • Organisatorischer Brandschutz: Umgang mit Fremdfirmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten (Einweisung, Durchführung, Dokumentation)
  • Brandmeldeanlagen: Stille Alarmierung über optische Signale, Möglichkeiten der akustischen Alarmierung, Einweisung des Personals; Vermittlung von Handlungs­sicherheit
  • Baulicher Brandschutz: Umbauten im laufenden Betrieb – Ablauforganisation
  • Evakuierung im Brand-/Ernstfall: horizon­tale und vertikale Evakuierung; Umgang mit Demenz-, Alzheimer- und Parkinson-Patient:innen; Umgang mit Intensivpatient:innen; Evakuierung im OP-Bereich?; Pflicht zur Übung

Beginn & Ende

Für Präsenzveranstaltungen:
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 9.30 Uhr und endet am zweiten Tag gegen 16:30 Uhr.

Standorte & Termine

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