VdS-Fachtagung

Brandschutz in chemischen Anlagen

Die Anlagensicherheit von Chemieanlagen weist aufgrund der bestehenden Rechtsanforderungen in Deutschland einen sehr hohen Standard auf. Für den dabei elementaren Brandschutz existieren aber derzeit – anlagen- und prozessbezogen – kaum verbindliche Anforderungen in Form von konkreten Rechtsvorschriften. Daher orientiert sich der vorbeugende Brandschutz in chemischen Prozessanlagen in der Regel an den behördlichen Vorgaben zum Personen- und Umweltschutz sowie den Anforderungen der Feuerwehr bzw. dem Vorhandensein einer Werkfeuerwehr. Die Betrachtung besonderer Risiken im Hinblick auf den Sachwertschutz und den Erhalt der Anlagenverfügbarkeit finden dabei in den behördlichen Brandschutzkonzepten kaum Berücksichtigung. Schadenfälle zeigen jedoch immer wieder, dass der Brandschutz hier, neben dem Schutz von Menschen und Infrastrukturen, insbesondere zum Schutz von Sachwerten und der Verfügbarkeit der Anlagen, weiter verbessert werden kann.

Auch die diesjährige VdS-Fachtagung zum Thema „Brandschutz in chemischen Anlagen“ wird wieder in Kooperation mit der DECHEMA e. V. durchgeführt. Hiermit profitieren die Teilnehmenden von Synergieeffekten und der breiten Expertise aller Vortragenden. Zudem bietet die Tagung viel Gelegenheit zum fachlichen Austausch und zum Netzwerken.

Fortbildung

Diese Fachtagung ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 8 Unterrichtseinheiten. Sie erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 Vers-VermV und umfasst 6 Zeitstunden. Die Anerkennung als Fortbildungslehrgang durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) gilt nur bei Teilnahme an der Präsenzveranstaltung.

Zielgruppen

Diese Fachtagung richtet sich an Sicherheits- und Brandschutzverantwortliche der chemischen Industrie, an Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Werk-und Berufsfeuerwehren, Brandschutzingenieure und Sachverständige, Sicherheitsexperten der Versicherungswirtschaft sowie an alle Interessierte, die sich mit der Beurteilung von Anlagenrisiken und der Abschätzung möglicher Auswirkungen von Unfällen und Störfällen beschäftigen.

Hinweise

Diese Veranstaltung ist vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) als Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte anerkannt.

Bitte beachten Sie: Die Anerkennung als Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) gilt nur bei Teilnahme an der Präsenzveranstaltung.

In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Tagungsunterlagen, Teilnahmebescheinigung und Tagesverpflegung enthalten.

Es gelten unsere AGB für Fachtagungen

Livestream

Sollten Sie an der Online-Version dieser Fachtagung teilnehmen wollen, beachten Sie bitte die  technischen Anforderungen für eine erfolgreiche Teilnahme.

Es besteht die Möglichkeit, über die Chat-Funktion Fragen an die Referierenden für die Diskussionsrunde zu stellen. Bei Teilnahme an der Online-Tagung erhalten Sie digitale Tagungsunterlagen sowie eine digitale Teilnahmebescheinigung innerhalb von 5 Werktagen nach der Veranstaltung per E-Mail.

Bitte beachten Sie: Die Anerkennung als Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) gilt nur bei Teilnahme an der Präsenzveranstaltung.

Inhalt

  • Kleiner (Denk-) Fehler – große Wirkung
  • Explosionsgrenzen von Ammoniak oder „Was ist eigentlich eine Explosion?“
  • Auswertung der Jahresberichte der Sachverständigen im Sinne von § 29a BImSchG in Bezug auf Brand- und Explosionsschutzmängel in der chemischen Industrie und anschließend: Darstellung eines Schadenereignisses mit Wasserstoff
  • Brandschutz aus dem Blickwinkel von Physik und Chemie
  • Brandschutz für ortsfeste Druckanlagen für Gase (ortsfeste Druckgasbehälter und Füllanlagen, TRBS 3146 / TRGS 746)
  • Bewertung von Bestands- und Neubauten im Industriebereich nach Abschnitt 7 MIndBauRL unter Bewertung des Sachwertschutzes am Beispiel eines Produktionsgebäudes in der Chemie – Probleme und Chancen
  • Genehmigter Totalverlust? – Stimmen die Grundannahmen der Industriebaurichtlinie?
  • Schadenbeispiele – typische Ursachen und deren branchenspezifische Folgen

Beginn & Ende

Die Veranstaltung beginnt um 9:00 Uhr und endet um ca. 17:00 Uhr.

Standorte & Termine

Aktuell sind für diese Veranstaltungsreihe keine Termine verfügbar.

Informationen anfordern

Ansprechpartner

Fragen zur Anmeldung

+492217766555

Fragen zu Inhalt & Ablauf

+492217766487

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