VdS-Lehrgang
Sicherheitsbeauftragter
Firmenseminar
Für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden fordert die Gesetzgebung in § 22 des Sozialgesetzbuches VII die Bestellung mindestens eines Sicherheitsbeauftragten. Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und der Gefährdung regelt Anlage 2 zu § 20 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV V1).
Im Lehrgang werden u. a. folgende Fragen beantwortet: Was haben Sicherheitsbeauftragte eigentlich zu tun? Bin ich als Sicherheitsbeauftragter verantwortlich für den Arbeitsschutz? Wie finde ich mich in den zahlreichen Rechtsvorschriften zurecht? Welche Methoden habe ich, um die Sicherheit in meinem Unternehmen zu verbessern? Wo sind die Unfallschwerpunkte in meinem Betrieb? Wie motiviere ich meine Kolleginnen und Kollegen?
Der Lehrgang sensibilisiert für die wichtigsten Arbeitsschutzthemen und erläutert typische Unfallursachen, Gefährdungen und Belastungen sowie geeignete Gegenmaßnahmen. Darüber hinaus thematisiert er anschaulich und praxisnah die Schnittstellen zum vorbeugenden Brandschutz nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände). Ein praktisches Löschtraining und ein Experimentalvortrag runden unser Ausbildungsprogramm ab.
23,3 Unterrichtseinheiten bzw. 17,5 Zeitstunden gemäß IDD
Zielgruppen
Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche für Arbeitssicherheit, Betriebs- und Personalräte
Hinweise
Die Teilnehmenden erhalten die VdS-Teilnahmebescheinigungen „Sicherheitsbeauftragter (nach § 22 SGB VII)“ und „Brandschutzhelfer (nach ASR A2.2)“. Sie können somit für beide Sicherheitsfunktionen im Unternehmen bestellt werden. Der VdS-Intensivlehrgang entspricht dem Ausbildungsprogramm (Grund- und Aufbaulehrgang) der BGen.
Dieses Seminar wird nur als Firmenseminar veranstaltet. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeitenden. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Inhalt
- Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes
- Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
- Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden
- Wesentliche Arbeitsschutzthemen
Arbeitsstätten, Erste Hilfe, Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, Maschinensicherheit, Persönliche Schutzausrüstung, Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung, Gefahrstoffe, Lärm am Arbeitsplatz, Höhenarbeitsplätze - Gefährdungsbeurteilung
- Grundlagen, Gefährdungsfaktoren
- Methoden, Tipps und Arbeitshilfen
- Büroarbeitsplätze
- Explosionsschutz
- Brandschutz
- Brandentstehung, Brandursachen
- Brandschutzordnung nach DIN 14096
- Feuergefährliche Arbeiten
- Brandschutz auf Baustellen
- Selbstschutz und Selbsthilfe im Brandschutz
- Kommunikation und Unterweisung
- Übungsbeispiele aus der Praxis
- praktische Löschübung
Beginn & Ende
Der Lehrgang beginnt am ersten Tag um 9.30 Uhr und endet am letzten Tag um 15.30 Uhr.
Standorte & Termine
Aktuell sind für diese Veranstaltungsreihe keine Termine verfügbar.
Firmenseminar
Gerne führen wir Seminare auch exklusiv für Sie durch - das können sowohl Lehrgänge sein, die in unserem Programm stehen, als auch speziell auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Veranstaltungen.